Trinkwasserinstallation 4-fach Turnhalle – Anträge für weitere Windkrafträder – 12. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planen

Brilon-Totallokal:  Jürgen Kürmann – Trinkwasser Turnhalle: „Null Legionellen“

brilon-totallokal: 40 Jahre hat sie auf dem Buckel bzw. in den Armaturen und dem installationstechnischen Zubehör: die 4-fach Turnhalle am Schulzentrum. Schon im September 2013 war das Thema Sanierung der Trinkwasserinstallation im Haupt- und Finanzausschuss und bis 2015 in 4 weiteren Sitzungen des Bauausschusses beraten worden. Zur 12. Bauausschusssitzung am 12.8. hatte man nun Dipl. Ing. Friedhelm Henze vom Ingenieurbüro Becker und Henze GbH Büren /Hallenberg eingeladen. Der ließ in seiner Grundlagenanalyse nicht viel Gutes am bestehenden Zustand der Dusch- und Waschanlagen.

Veraltete Armaturen, die nicht mehr den gegenwärtigen Standards entsprächen, einige davon defekt. Die Warmwasserbereitung, ursprünglich auf 1500l ausgelegt, liege z.Zt. nur bei 500l, und die Durchlauftemperatur erreiche nicht die heute vorgeschriebenen 60 Grad. Wenn mehrere Vereine nach dem Training duschen wollten, stünden die letzten unter kaltem Wasser, weil das Kontingent erschöpft sei. Nicht zu unterschätzen sei die Gefahr von Legionellen durch stehendes Wasser im Leitungssystem, da eine regelmäßige Entnahme und damit der erforderliche Austausch des Wassers alle 72 Stunden nicht gewährleistet sei. Sein Fazit: „Die Trinkwasserinstallation entspricht nicht mehr den heutigen Vorschriften.“ Betrieben werden könne die Anlage wegen des bestehenden Bestandsschutzes und da seitens des Gesundheitsamtes keine Beanstandungen vorlägen. Hygieneinstitute prüften jedoch nur das Wasser nicht aber die Systeme.

Laut Trinkwasserverordnung sei die Stadt Brilon für ordentliches Trinkwasser verantwortlich. Henze wies auf den § 823 BGB hin in dem u.a. steht, dass,   wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper und die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schades verpflichtet ist.  „Spätestens, wenn Gesundheitsämter genauer hinschauen, holt die alte Anlage Sie ein“, Und wenn denn erstmal Legionellen da seien, müsse man sowieso sanieren, und wenn der Handlungsdruck da sei, werde es teurer, warnte Henze.  

Die Kosten betrügen jetzt bei einer Zirkulationsanlage 136.000 Euro und bei der 2. vorgestellten Variante, einer Rohrbegleitungsheizung, 137.000 Euro, wobei letztere in den jährlichen Betriebskosten mit 1900 Euro um 1000 Euro niedriger läge als Variante 1.

Mit 26.000 Euro Ingenieurskosten ist laut Jürgen Kürmann (CDU) zusätzlich zu rechen. Der stellte erst mal fest: „Null Legionellen in all der Zeit bis auf den heutigen Tag“. Angesichts dieser Tatsache sah Günter Wiese (SPD) „nicht den riesigen Handlungsbedarf“, man solle das System zunächst mal in Ruhe lassen. „Wir haben’s nicht so dicke“. Es reiche, erstmal den Warmwasserspeicher zu erneuern und vielleicht bei den Waschbecken auf warmes Wasser zu verzichten. Auch Christiane Kretzschmar (BBL) fand, man solle nicht in panische Angst verfallen, sondern regelmäßig Wasser fließen lassen, um den Wasseraustausch zu sichern. Billiger als Neuinstallationen sei es, wenn damit der Hausmeister beauftragt würde.

Ein anderer Aspekt kam durch Karl Becker (CDU) und Wilhelm Harding (CDU) in die Diskussion.   Man habe schließlich noch mehr veraltete Systeme in öffentlichen Gebäuden der Stadt. Es ginge nicht an, ein Objekt zu sanieren und die anderen außen vor zu lassen. Es wurde eine Gefährdungsanalyse und anschließende Auflistung der Anlagen, wo dem Test nach Handlungsbedarf bestehe, vorgeschlagen. Das soll dann in den Fraktionen weiter beraten werden.

Harald Balkenhol vom Gebäudemanagement wies darauf hin, dass alle Schulen und Kindergärten regelmäßig auf Legionellen überprüft würden und man bisher keine gefunden habe. Und so kam der Leiter der Sitzung, Michael Hilkenbach, zu einem erfreulichen Abschluss dieses Tagesordnungspunktes: „Wir waren immer stolz, dass wir Schulen und Turnhallen auf tollem Niveau haben“.

Neu Windkraftenergieanlagen: aufgeschoben – nicht aufgehoben

Die Bürgerwindpark Scharfenberg-Rixen Entwicklungs GbR möchte auf einem Areal westlich des Gretenbergs in Richtung der Kreisstraße nach Scharfenberg drei Windenergieanlagen errichten. Die Firma BMT Energie GbR, die auch die neue große Anlage an der Sonder betreibt, möchte das Gleiche – allerdings nur ein Windrad und etwas weiter südlich. Beide haben entsprechende Anträge an den HSK als Genehmigungsbehörde im Mai bzw. Juni dieses Jahres gestellt. Zu beiden Anträgen muss die Stadt Brilon das sog. gemeindliche Einvernehmen geben, wenn die Planungen weiterlaufen sollen. Im Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Rat wurde dieses Einvernehmen versagt und die Entscheidungen über die Genehmigungsanträge bis zum 31. 8. bzw. 31.7. 2016 ausgesetzt Dem stimmten die Mitglieder des Bauausschusses jeweils einstimmig zu.

Grund: Das nach vielem Hin und Her auf den Weg gebrachte Verfahren zur 97. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet darzustellen, läuft noch. Während der Planungsphase können Zustimmungen für neue Windkraftanlagen ausgesetzt werden. (BauGB § 15(3) ) Nach dem zurzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP), so Gernot Oswald (Stadtplanung) stehen alle vier Vorhaben außerhalb der Konzentrationszonen für Windkraft Energie. Daher sei das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Die Stadt ist dabei, geeignete Flächen für Windkonzentrationen in Brilon auszusuchen. In einer Sondersitzung des Rats am 9.9. sollen sie vorgestellt werden. Da soll, so ist es geplant, auch der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gefasst werden. Da laut Verwaltung mit einer Vielzahl von Stellungnahmen zu rechnen sei, werde die Bearbeitung und Vorbereitung der Abwägung einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei optimalem Verlauf aller notwendigen Schritte könne der geänderte Flächennutzungsplan Ende Mai 2016 bekannt gemacht werden. Es könne aber auch sein, dass nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Änderungen am Planwerk erforderlich würden. Daher habe man die Zurückstellung der vorliegenden vier Anträge auf Ende August bzw. Ende Juli 2016 datiert.

Text: Barbara Aulich

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