Brilon-Totallokal: Minirat beschließt Flächenauswahl für Windkraftanlagen – Sieben Flächen festgelegt
brilon-totallokal: „Tue mich sehr schwer mit dem Beschluss“, sagte Karin Bange (CDU) in der Sondersitzung des Rates am 9.September. „Ich weiß, wie es in ein paar Jahren rund um Brilon aussehen wird, aber wenn wir nichts tun, wäre überall Baurecht.“ Denn, so steht es im Gesetz, Windkrafträder können im Prinzip überall gebaut werden, wo die „Windhöffigkeit“ gegeben ist, rechtlich alles abgesichert ist und nicht öffentliche Belange entgegenstehen. Durch die Festlegung auf sieben Flächen im Bereich Brilon wird ein solcher möglicher „Wildwuchs“ (Wolfgang Kleineberg, SPD) vermieden, aber es wird auch anderswo Eigentümern Baurecht genommen (Gernot Oswald, Stadtplanung). Karin Bange wies auf den langen Prozess der Entscheidungsfindung hin und die Intensität der Bearbeitung. „Selbst wenn man mich nachts um drei Uhr aus dem Bett holte, könnte ich den Plan zeichnen“. Sie hofft auf Einigkeit in den Dörfern, dass mögliche Investoren, die ihre Pläne jetzt nicht auf den Weg bringen können, „an die Heimat denken“ und nicht klagen. Denn wenn der Plan durch rechtliche Anfechtung kippe, „ kriegen wir Wünnenberger Verhältnisse.“
Die Gefahr von Klagen sah Christiane Kretzschmar (BBL) nicht. Der Plan sei rechtsicher und diese Planungssicherheit schließe Klagen aus. „Es gibt keine Alternative zur Energiewende“, betonte sie. Der Preis dafür seien Eingriffe in das Landschaftsbild, so wie auch die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Erschließung von Industriegebieten Eingriffe in die Natur gekostet hätten oder der Straßenbau für die Mobilität und Infrastruktur.
Von dem größten Eingriff in die Natur durch Windkraftanlagen seit der Industrialisierung sprach Stefan Kraft (CDU). Sein Fazit im Hinblick auf die Briloner Planungen: „Gut, dass es soweit ist.“ Aufgabe der Politik sei es nun, die Bürger weitgehend zu schützen und schnell mit Investoren zu reden. Denn, das wollten alle: Eine Chance für einheimische Investoren. Da drängt die Zeit, da im nächsten Jahr die Einspeisevergütungen wegfallen und nur die ganz „Großen“ die Nase vorn haben werden.
Allseits gab es ein großes Lob für die hervorragende Planungsarbeit Gernot Oswalds und seines Teams aus der Verwaltung.
Sieben Flächen mit einer Gesamtgröße von 1305 ha sind nun nach einstimmigem Beschluss der acht Vertreterinnen und Vertretern des Rates, die aus dem Befangenheitsraster gefallen waren, ausgewiesen als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit insgesamt 14 Potentialflächen. Das heißt aber noch lange nicht, dass gebaut wird, sondern erstmal nur, dass das Verfahren zur 97. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes weitergeführt wird. Ohne insbesondere naturschutzrechtliches Konfliktpotential sei keines der Windparkgebiete. Vier Suchräume (1, 4, 6 und 7) wurden als „geeignet“ und die drei anderen als „bedingt geeignet“ bewertet. Für alle wurde in der Planung festgelegt: 950 Meter Vorsorgeabstand zu Wohngebieten bei nicht schallreduziertem Betrieb, 400 Meter Abstand zu Einzelhöfen im Außenbereich. Auf den Bau von Windkrafträdern in zusammenhängenden Waldgebieten soll weitestgehend verzichtet werden. Eine Höhenbegrenzung ist nicht vorgesehen.
Die Gebiete liegen:
- Zwischen Altenbüren und Scharfenberg nahe der Grenze zu Olsberg (6 Potentialflächen)
- Westlich von Scharfenberg angrenzend an das Glennetal (2 Potentialflächen)
- In Zentralortnähe zwischen Wülfte, Oberalme und Nehden nördlich der K59 (eine Potentialfläche)
- Im Nordosten von Alme angrenzend an die Grenze zu Bad Wünnenberg (eine Potentialfläche)
- Zwischen Radlinghausen, Bleiwäsche und Madfeld (2 Potentialflächen)
- Zwischen Thülen im Westen und Madfeld im Osten (eine Potentialfläche)
- Unmittelbar an der Grenze zu Marsberg östlich von Messinghausen (eine Potentialfläche)
Die Pläne werden einen Monat lang im Rathaus der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und sind auch im Internet unter Stadtplanung-Brilon abzurufen.
Leistungen an Asylbewerber
Der (vollständige) Rat beschloss bei einer Gegenstimme, überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro für die Sozialleistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge im Ergebnisplan und überplanmäßige investive Haushaltsmittel von 100.000 Euro für den möglichen Erwerb oder die Herrichtung von Gebäuden sowie die Beschaffung von Anlagevermögen bereitzustellen.
Text: Barbara Aulich