Manche Autofahrer riskieren mehr als gedacht …
brilon-totallokal: Die Sommerreifen noch drauf, an der vereisten Scheibe schnell ein kleines Guckloch freigekratzt – wer so unterwegs ist, kann nicht nur eine Bußgeldzahlung, sondern auch den Versicherungsschutz riskieren. Die DVAG erläutert, was Autofahrer unbedingt wissen sollten.
Glätte durch Regen, Schnee oder Eis – das typische Herbst- und Winterwetter ist laut Statistischem Bundesamt mit rund 13.000 Fällen pro Jahr genauso oft der Grund für Unfälle mit Personenschäden wie Trunkenheit am Steuer oder Fehler beim Überholen. Gerade bei schwierigen Straßenverhältnissen sollte deshalb besonders auf die Verkehrssicherheit des eigenen Fahrzeuges geachtet werden. Beim Reifenwechsel gilt die O-bis-O-Regel: Von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren. Der Sicherheitsaspekt kann aber auch noch ganz andere Auswirkungen haben: „Mit einem unzureichend verkehrssicheren Auto riskiert der Fahrer nicht nur ein Bußgeld, sondern in Unfallsituationen möglicherweise auch seinen Versicherungsschutz“, geben die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) zu bedenken.
Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko: Welche Kfz-Versicherungen regeln was?
Laut deutschem Gesetzgeber muss jedes Fahrzeug haftpflichtversichert sein. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden, die Autofahrer mit ihrem Fahrzeug an einem fremden PKW oder gar Personen verursachen, finanziell abgesichert. „Die Kosten für die Reparatur des Fremdwagens übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung sogar bei unüberlegtem Verhalten“, unterstreichen die Vermögensberater der DVAG. Schäden am eigenen Auto abzusichern, ist hingegen jedem selbst überlassen, aber mittlerweile fast ebenso selbstverständlich. Möglich ist das mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Eine Teilkasko schützt etwa beim Diebstahl des Fahrzeugs und wenn das Auto durch Unwetter oder Feuer beschädigt wird. Auch gegen Marderbisse ist der Fahrzeughalter meist abgesichert. Wie umfangreich der Versicherungsschutz ausfällt, variiert von Anbieter zu Anbieter. Daher ist es ratsam, sich die Leistungen vor Vertragsunterzeichnung genau erklären zu lassen. Die Vollkaskoversicherung schützt zusätzlich zu den Teilkasko-Leistungen auch vor finanziellen Folgekosten, die durch Eigenverschulden am eigenen Auto entstehen. Außerdem springt sie zum Beispiel ein, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht.
Das sollten Autofahrer jetzt unbedingt beachten
Autofahrer müssen grundlegende Regeln der Straßenverkehrsordnung einhalten. Die
DVAG nennt die wichtigsten Beispiele, wie PKW-Fahrer bei schwierigen
Wetterverhältnissen eine mögliche Beeinträchtigung ihres Versicherungsschutzes
vermeiden und sich vor entsprechenden Bußgeldern schützen.
• Winterreifen rechtzeitig aufziehen: Wer bei Reifglätte, Glatteis oder Schnee ohne Winterreifen fährt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Wird durch eine falsche Bereifung ein Unfall verursacht, kann sich das Bußgeld auf 120 Euro erhöhen. Außerdem kann es dem Autofahrer passieren, dass er trotz Vollkaskoversicherung für einen Teil des Schadens am eigenen Wagen selbst aufkommen muss.
• Für gute Sicht sorgen: Wer bei vereisten Scheiben lediglich ein „Guckloch“ an der Frontscheibe freikratzt, sollte nicht nur mit einer Strafzahlung in Höhe von zehn bis 35 Euro rechnen, sondern riskiert bei Unfällen ebenfalls den Versicherungsschutz. Von Eis befreit müssen der Bereich um die Scheibenwischer, die Seitenscheiben, Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Rückspiegel sein.
• Abblendlicht einschalten: Wer bei erschwerter Sicht wie etwa durch Nebel, Starkregen oder Schneefall das Licht nicht einschaltet, riskiert ein Bußgeld in
Höhe von 25 bis 90 Euro. Denn laut Straßenverkehrsordnung gilt wie bei den vorherigen Punkten: Der Fahrer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich.
• Schnee vom Autodach entfernen: Bei einer Fahrt mit einem Autodach voller Schnee liegt das Bußgeld bei 25 Euro. Kommt es durch herabrutschenden
Schnee zu einem Unfall, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen.
• Kennzeichen muss lesbar sein: Wer mit zugeschneitem oder verdrecktem Kennzeichen unterwegs ist, kann mit fünf Euro zur Kasse gebeten werden.
Quelle: Deutsche Vermögensberatung (DVAG)