Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“
brilon-totallokal: HSK. Am 22. September 2015 startete der siebte Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“. Städte und Gemeinden sind aufgerufen bis zum 15. Januar 2016 Maßnahmen und Konzepte zu diesem Thema einzureichen.
Gesucht werden insbesondre innovative Maßnahmen und Projekte in allen Bereichen der kommunalen Suchtprävention: suchtstoffübergreifende Prävention, suchtstoffspezifische Prävention (u.a. Alkohol, Tabak, Medikamente, synthetische Drogen), Prävention stoffungebundener Süchte (u.a. pathologisches Glücksspiel, exzessive Computerspiel- und Internetnutzung). Es sollen diejenigen Städte, Gemeinden und Landkreise ausgezeichnet werden, die Modellhaftes entwickelt haben, das in seinen Erfolgen übertragbar ist, und mit ihren neuen Ideen zu suchtpräventiven Aktivitäten ein gutes Beispiel für andere Kommunen geben.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg sagt hierzu: „Drogen- und Suchtprävention findet vor allem vor Ort in der Kommune statt. Viele Städte und Gemeinden haben sich in den letzten Jahren sehr engagiert und vernetzte Strukturen für gute Konzepte in der Suchtprävention geschaffen. Herausragende kommunale Präventionsansätze sollen mit dem Bundeswettbewerb der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bekannter gemacht werden. Ich möchte auch das Sauerland ermuntern, sich mit guten Beispielen am Wettbewerb zu beteiligen.“
Als Anreiz zur Wettbewerbsteilnahme steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 10.000 Euro zum Thema „Mitwirkung von Krankenkassen bei innovativen kommunalen Aktivitäten zur Suchtprävention“ aus. Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde.
Um rechtzeitig einen Überblick zur Anzahl der zu erwartenden Wettbewerbsbeiträge zu erhalten, werden Interessenten für die Teilnahme am Wettbewerb gebeten, dem Wettbewerbsbüro ihre Teilnahmeabsicht bis zum 13. November 2015 anzukündigen (vgl. Absichtserklärung in den Bewerbungsunterlagen). Diese Ankündigung ist selbstverständlich unverbindlich und auch keine Teilnahmevoraussetzung.
Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 15. Januar 2016. Bei Bewerbungen auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels, bei E-Mail- und Online-Bewerbungen das elektronische Datum des Versands.
Die Jury wird ihre Entscheidung Mitte März 2016 treffen. Die ausgewählten Preisträger werden vom Wettbewerbsbüro rechtzeitig informiert.
Weitere Informationen finden sich unter: www.kommunale-suchtpraevention.de.