Brilon-Totallokal: Erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen wird deutlich ausgeweitet…
brilon-totallokal: Der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese begrüßt die am 1. Oktober 2015 in Kraft getretene neue Kommunalrichtlinie. „Die erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen wird deutlich ausgeweitet: Es werden neue Förderschwerpunkte eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen“, erläutert Wiese die Änderungen an dem bereits bestehenden Förderprogramm. Die Kommunalrichtlinie biete nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen. Deutlich gesteigert werde insbesondere die investive Förderung. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist ein Erfolgsmodell: Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. In den vergangenen Jahren wurden rund 3.000 Kommunen in über 8.000 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen jetzt auch im investiven Bereich.
- Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.
- Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.
- Die Förderung nachhaltiger Mobilität erhält ein größeres Angebot und höhere maximale Zuwendungen. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr.
- Für die in-situ-Stabilisierung stillgelegter Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich.
- Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.
Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Antragsfenster sind für den 1. Juli bis 30. September 2016 sowie in 2017 vorgesehen. Als Unterstützungseinrichtung für Kommunen steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 für Beratung und Information zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen).