Brilon-Totallokal: Dirk Wiese – KfW-Förderprogramm ‚Altersgerecht Umbauen‘ wird erweitert!
brilon-totallokal: „Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn
sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt!
Deshalb fördert die Bundesregierung ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro. Damit tragen wir dem Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung und ermöglichen somit auch mehr Sicherheit im Sauerland“, erläutert der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese die Möglichkeiten für Hauseigentümer und Mietervon dem neuen Förderprogramm zu profitieren und ergänzt:
Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfWProgramms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür
von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten aus. Die Zuschüsse betragen
für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3750 Euro auf 2000 Euro gesenkt.
Die Änderungen im Einzelnen:
- Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je
nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal
1500 Euro. Gefördert werden z. B. der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen,
der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen
sowie die Nachrüstung von Fenstern.Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau
verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten
von insgesamt mindestens 200 Euro bis maximal 5000 Euro
beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren, z. B. Einbau einer bodengleichen
Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose
Hauseingangs- und Wohnungstüren. - Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ steigt der Zuschuss sogar auf
12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten; maximal 6250 Euro können
beantragt werden. - Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen
förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch
ein Fachunternehmen des Handwerks. Die Zuschüsse können wie gewohnt mit
den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z.
B. bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster.