Walter Hoffman zum Thema Bundesteilhabegesetz…

Brilon-Totallokal: Auf dem Weg zum Bundesteilhabegesetz – Stellungnahme der Eltern- und Angehörigenvertretung im Josefsheim Bigge

brilon-totallokal:  Olsberg. Die Bundesregierung hat sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, ein neues Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorzulegen, dass die Versorgung im Rahmen der Sozialgesetzgebung neu ordnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet seit April 2015 an einem Referentenentwurf, der noch im Laufe dieses Jahres das formale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Die Diskussion um das BTHG und damit um eine Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung geht “hinter den Kulissen” aber munter weiter.

“Das macht es für uns nicht einfach, bei der Meinungsbildung und in der Diskussion auf dem Laufenden zu bleiben”, erklärt Walter Hoffmann, Sprecher der Eltern- und Angehörigenvertretung im Josefsheim Bigge.

Zurzeit versucht das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales in getrennten sogenannten Expertengesprächen auszuloten, in welchen Punkten Übereinstimmungen zwischen den Beteiligten (u.a. Vertreter der Länder, Kostenträger, Fachverbände der freien Wohlfahrtspflege) hergestellt werden kann. Grundsätzlich wird aus der Sicht der Angehörigen/gesetzlichen Betreuer das Gesetzesvorhaben begrüßt. Die Zielsetzung einer gleichwertigen Teilhabe der Menschen mit Behinderung werden auch seitens der Caritas Behindertenhilfe uneingeschränkt bejaht. Das neue BTHG muss in besonderer Weise die Belange von Menschen mit schweren und schwermehrfachen Behinderungen in den Blick nehmen. Ein wichtiger Punkt ist das beabsichtigte “bundeseinheitliche” und “personenbezogene” Verfahren zur Hilfebedarfsermittlung. Ein erster Gesetzentwurf wird im Monat März 2016 erwartet.

Alle Betroffenen, ihre Angehörigen und die Einrichtungen warten mit zunehmender Spannung auf die Vorlage zum neuen Teilhabegesetz und die damit verbundenen Neuregelungen. “Wir erwarten auch von dieser Reform, dass in den Einrichtungen der Behindertenhilfe zukünftig ausreichend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Hier müssen  besonders die Absichtserklärungen konkretisiert werden”, erklärt Walter Hoffmann. Durch ihren Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) anerkennt die Bundesrepublik Deutschland das Recht von Menschen mit Behinderung auf eine umfassende Teilhabe am Leben.

“Es geht um die Umsetzung der Forderungen der UN-Konvention – nicht um eine neue Ausgabendynamik – sondern um den Anspruch auf Integration und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Es geht um ein zukunftsorientiertes Teilhabe- oder Bundesleistungsgesetz, an Stelle der bisherigen Eingliederungshilfe und um die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft”, meint der Sprecher der Eltern- und Angehörigenvertretung im Josefsheim Bigge.  

Alles Gute für das neue Jahr wünscht

Walter Hoffmann 

 

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