Weiterentwicklung der Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen – Hilfreich auch für betroffene Sauerländerinnen und Sauerländer
brilon-totallokal: Die Bundesregierung hat am Mittwoch in ihrer Kabinettsitzung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie werden die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter voranbringen.
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese erklärt hierzu: „Ich freue mich, dass durch die Gesetzesreform endlich klargestellt wird, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. Folgerichtig zielt das neue BGG vor allem darauf ab, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Einrichtungen, die dem Bund unterstehen, zu beseitigen. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten als auch für die Besucher.“
Durch das neue BGG wird die Vielfalt der Kommunikationsformen gestärkt, die Menschen mit Behinderungen nutzen. „Eine große Errungenschaft ist der Rechtsanspruch auf ‚Leichte Sprache‘ und verständliche Information, der insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten zugutekommt“, betont Dirk Wiese.
Barrieren im baulichen Bereich werden zukünftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern sollen nun auch in Bestandsbauten angegangen werden. Dabei wird eine neu einzurichtende Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Verwaltung, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei Fragen zum Abbau von Barrieren beraten und unterstützen.
Wiese hebt hervor: „Das neue BGG erkennt die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, an. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, die leider oft mehrfache Diskriminierung erfahren, profitieren davon.“
Die Wirksamkeit des BGG soll durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten, Schlichtungsstelle erhöht werden. Sie soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Rechte niederschwellig und zunächst außergerichtlich einzufordern. „Ich begrüße die Weiterentwicklung des BGG. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention konstruktiv am weiteren parlamentarischen Verfahren beteiligen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete.