Brilon-Totallokal: 240 Unterbringungsplätze fehlen bis August 2016 – Umbau des alten Finanzamtesnunmehr auf die zweite Etage ausgeweitet
brilon-totallokal: Die 15. Sitzung des Rates der Stadt Brilon hatte es wieder einmal mit einer sehr umfangreichen Tagesordnung geschafft, den Zeitraum bis kurz vor Mitternacht auszufüllen. Kurz nach 23:00 Uhr war das Pensum zum Teil geschafft.
240 Unterbringungsplätze fehlen bis August 2016
Zurzeit sind in der Stadt 283 Flüchtlinge in der Notunterkunft des Landes NRW untergebracht. Diese Notunterkunft wird Ende März 2016 aufgegeben. Ab April 2016 sind nach den Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für einen Zeitraum von fünf Monaten zusätzlich zur normalen Zuweisungsquote achtzig Flüchtlinge pro Monat aufzunehmen, um die bisher angerechneten 400 Plätze der Notunterkunft abzubauen. Gegenwärtig besteht in 24 Unterkünften eine Kapazität von 340 Plätzen, 102 Plätze stehen davon momentan noch zur Verfügung. Für weitere 12 Objekte mit 129 Plätzen werden gegenwärtig Mietverträge abgeschlossen. Es ergibt sich damit zurzeit eine Gesamtkapazität von 469 Plätzen. Bis August fehlen nach der momentanen Berechnung rund 240 Unterbringungsplätze.
Der notwendige Umbau innerhalb des alten Finanzamtes in Brilon, der BRILONER ANZEIGER berichtete ausführlich darüber, wird nunmehr auch auf die zweite Etage ausgeweitet. Hierdurch wird die Kapazität von 59 auf 80 Unterbringungsplätze erhöht. Der Rat beschloss dieses und ebenfalls die Deckelung des Kostenrahmens, trotzt größeren Aufwandes, auf 500 Tausend Euro. Der Kostenplan wurde mit der Maßgabe einer engen Kostenkontrolle angenommen. Der Rat stimmte dem Kauf der Gaststätte Hornig in Petersborn zur weiteren Beschaffung von Unterkunftsplätzen nicht zu. Die Freigabe der zurzeit als Notunterkunft genutzten Sporthalle zum Ende der Sommerferien 2016 kann jedoch nur dann erfolgen, wenn bis dahin entsprechend größere Einrichtungen und Aufnahmekapazitäten zur Verfügung stehen. Es muss daher auch die Schaffung von Unterkunftsmöglichkeiten z. B. in Containereinrichtungen geprüft werden. Der Bau dieser Einrichtungen auf städtischen oder zu pachtenden Grundstücken wird nun ebenfalls konkret geplant. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht können derartige Anlagen ggf. zunächst nur für drei Jahre genehmigt werden. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten zur Herrichtung und Bau der Unterkünfte sind die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die erforderlichen Mittel bereitszustellen.
Text: Peter Kasper – Bild: Ulrich Trommer