„Werbeanlagen“ – Vom Grundsatz her soll für die Unternehmen nur Eigenwerbung möglich sein
brilon-totallokal: Olsberg. Eine attraktive Kernstadt mit dem Erhalt des charakteristischen Stadtbilds auf der einen Seite sowie die Möglichkeit für die Gewerbetreibenden, Vielfalt und Leistungsfähigkeit der Fachwelt Olsberg angemessen darzustellen, auf der anderen Seite – diesen Bogen will die neue Werbeanlagensatzung schlagen, die in der Stadt Olsberg erlassen werden soll. Bevor allerdings die Bürgervertreter im Stadtrat eine Entscheidung fällen, soll das Planwerk öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Dazu findet ein eigener Bürgerinformationsabend statt.
Einen Entwurf der geplanten Satzung stellte Dipl.-Ing. Bodo Matjeka vom Büro bms Stadtplanung jetzt in der jüngsten Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen vor. Das Ziel: Die Satzung soll Werbeanlagen so steuern, dass sie sich in das städtische Gesamtbild einfügen und auch gestalterische Fassadenelemente berücksichtigen. Vom Grundsatz her soll für die Unternehmen nur Eigenwerbung möglich sein. Ausnahmen: Fremdwerbung ist dann erlaubt, wenn sie nur eine untergeordnete Rolle spielt – oder aber, wenn sie – für maximal zwei Monate – im Schaufenster eines leerstehenden Ladenlokals angebracht wird.
Schriftzüge sollen zudem ausschließlich waagerecht an den Fassaden möglich sein – Buchstaben oder Symbole dürfen dabei je nach Ortslage maximal 50 Zentimeter oder einen Meter hoch sein. Schaufenster oder Türen dürfen höchstens zu 25 Prozent überklebt werden – Laufschriften, blinkende oder akustische Werbung ist komplett untersagt. „Solche Werbung wird als sehr aggressiv wahrgenommen“, begründet Bodo Matjeka.
Der Entwurf sieht zudem vor, Werbung nur an einer Gebäudeseite anzubringen – an Eckhäusern oder freistehenden Gebäuden soll auch die Nutzung von zwei Seiten möglich sein. Nur, wenn die Werbung nicht direkt am Gebäude angebracht werden kann, darf sie sich auch frei auf dem Grundstück befinden. Dabei gilt, dass Werbeflächen grundsätzlich nur unterhalb von Fenstern des 1. Obergeschosses zulässig sind – auch oberhalb von Traufen oder Attiken ist Werbung nicht gestattet. Sammelwerbung oder Pylone sollen nur in Ausnahmefällen erlaubt sein – zum Beispiel in Gewerbegebieten oder wenn sie der Verkehrsleitung dienen.
Ebenso soll die Regel gelten, dass pro Unternehmen alle Werbeflächen zusammen nur maximal 25 Quadratmeter groß sein dürfen – eine einzelne Werbeanlage höchstens neun Quadratmeter. Nicht ortsfeste Anlagen – so genannte „Kundenstopper“, die häufig auf Bürgersteigen platziert werden – dürfen pro Seite höchstens einen halben Quadratmeter Fläche haben.
Wichtig: Abweichungen von der Satzung sollen nur in begründeten Einzelfällen möglich sein – etwa dann, wenn das Regelwerk wegen besonderer baulicher Voraussetzungen nicht angewendet werden kann oder dies zu besonderen Härten führen würde. Öffentliche Belange dürfen aber auch dann nicht gestört werden, „und die Zielsetzung der Satzung muss gewahrt bleiben“, so Bodo Matjeka. Bereits bestehende Werbeanlagen genießen übrigens Bestandsschutz.
Den Satzungsentwurf will die Stadt Olsberg Bürgerschaft und Gewerbetreibenden nun ausführlich vorstellen. Ein Info-Abend findet am Montag, 13. Juni, um 18 Uhr im Raum 208 des Rathauses statt. „Es ist der richtige Weg, dazu das Gespräch mit der Bürgerschaft zu suchen“, so Bürgermeister Wolfgang Fischer. Eine endgültige Entscheidung über die Satzung könnte der Stadtrat dann am 7. Juli treffen.