Ratssitzung: Millionenschwere Altlastenbeseitigung im Hoppecketal

Brilon-Totallokal: Weitere Flüchtlinge nach Brilon – Breitbandversorgung in Brilon

brilon-totallokal:   Zur 21. Sitzung des Rates der Stadt Brilon hatte Bürgermeister Dr. Christof Bartsch für den 01. September 2016 um 17:30 Uhr in das Bürgerzentrum Kolpinghaus eingeladen. Die umfangreiche Tagesordnung umfasste 23 Punkte im öffentlichen Teil. Herausragend waren die in den Überschriften genannten Tagesordnungspunkte.

1.335.000 Euro zusätzlich notwendig

Für die Durchführung der Bodensanierung im Bereich der Altablagerung im Hoppecketal, Bauwerk 17, westlich des Bremecketals sind überplanmäßige Haushaltsmittel bereitzustellen. Warum ist in diesem Bereich und mit diesem hohen Aufwand zu sanieren? Der Grund verbirgt sich hinter dem chemischen Kürzel PCB = Polychlorierte Biphenyle. Es handelt sich hierbei um giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen, die bis in die 1980er Jahre vor allem in Transformatoren, elektrischen Kondensatoren, in Hydraulikanlagen als Hydraulikflüssigkeit sowie als Weichmacher in Lacken, Dichtungsmassen, Isoliermitteln und Kunststoffen verwendet wurden. PCB zählen inzwischen zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“ bekannten organischen Giftstoffen, welche durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden. PCB haben sich überall auf der Erde ausgebreitet, sie sind in der Atmosphäre, den Gewässern und im Boden allgegenwärtig nachweisbar. Die Vernichtung von PCB kann nur thermisch erfolgen. Die PCB-Verseuchung der Bodenmaßen im Hoppecketal ist nur vollständig zerstörbar, durch Erhitzung auf über 1.000 Grad Celsius unter Sauerstoff-Zufuhr. Diese sichere PCB-Vernichtung kann nur in wenigen Sondermüllverbrennungsanlagen durchgeführt werden. In diesem Fall ist es die Anlage in Deutzen, südlich von Leipzig.

Im Rahmen der Renaturierung der Hoppecke war die Bodenbelastung aufgefallen. Die Firma Wessling International aus Altenberge – Diplom-Chemiker Klaus Dönne erläuterte dem Rat den bisherigen Ablauf und die weitere notwendige Vorgehensweise. Auf einer ca. 2.500 m² großen Fläche in teilweise direkter nähe zur Hoppecke waren Baggerschürfe erkundet und Beprobungen der Erde durchgeführt worden. Weitere Beprobungen erfolgten im Rahmen des Rückbaues der Wehranlage „Bauwerke 17“. Anhand dieser Ergebnisse hat das Büro dann eine Massenbilanz erstellt, welche eine Maße von 960 m³ ergab , dies entspricht ca. 1.700 Tonnen. Diese sollten thermisch verwertet werden. Weitere ca. 6.700 Tonnen sollten deponiert werden. Bei der Durchführung wurden die dort gelagerten Bodenmengen bis auf den „gewachsenen“ Boden aufgenommen und in die verschiedenen Abfallfraktionen – Oberboden, Auffüllungen und Kalkschlämme – in Mieten gesetzt. Die danach durchgeführten Deklarationsanalysen erbrachten jedoch den Hinweis auf eine wesentlich höhere Belastung. Diese führt Klaus Dönne auf Vermischung mit hoch kontaminierten Bereichen zurück, die während des Aushubs erfolgten. Eine Deponierung dieser Maßen ist daher ausgeschlossen und diese sind ebenfalls auf Grund gesetzlicher Vorgaben der thermischen Verarbeitung zuzuführen. Hierdurch ergeben sich nunmehr Mehrmassen von 6.700 Tonnen, die ebenfalls in Deutzen der Sondermüllverbrennung zuzuführen sind.

Die hierdurch anfallenden Mehrkosten, die im wesentlichen durch die erhöhten Kosten der Verbrennung und des Transportes entstehen belaufen sich auf  1.335.000 Euro. Betragen die Deponiekosten 28 bis 56 Euro/Tonne so sind es bei der thermischen Behandlung 173 Euro/Tonne zuzüglich der Transportkosten nach Deutzen. Das bisher mit der Abwicklung beauftragte Unternehmen hat bereits zugesagt die Mehraufwendungen zu den selben Bedingungen des Erstauftrages durchzuführen. Die bereits mit der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Bodenschutzbehörde geführten Gespräche führten zu dem Ergebnis, das es unumgänglich ist die Sanierungsarbeiten zum Abschluss zu bringen, da ansonsten die Fördergrundlage entfallen könnte. Die Stadt Brilon wird daher mit der o. g. Summe in Vorlage treten müssen. 80 Prozent der Kosten übernimmt das Land, wann dieser Betrag dem Haushalt zufließt ist ungewiss. Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Weitere 170 Flüchtlinge bis Ende September

Zum 31. August 2016 waren  402 Flüchtlinge durch die Stadt Brilon untergebracht. 312 in Übergangswohnheimen und 91 in selbst angemieteten Wohnungen. Freie Plätze zum 31. August – ohne altes Finanzamt – 250. Somit ergibt sich eine Gesamtkapazität von 562 Plätzen, davon waren 286 Plätze zum 19. August noch frei. Seitens der Bezirksregierung Arnsberg sind für den Monat September weitere 170 Flüchtlinge zur Unterbringung angekündigt. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen sind dann bis Ende September 530 Flüchtlinge  unterzubringen. Zum Jahresende 2016 werden zu den vorhandenen 20 Objekten weitere 24 Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Zeit hergerichtet bzw. sind hergerichtet worden. Zum Jahresende hat die Stadt somit 44 Objekte für Flüchtlinge, davon sind 15 im Eigentum der Stadt und 29 sind angemietet. Da die bereitgestellten Haushaltsmittel voraussichtlich nicht ausreichend sind, ist die überplanmäßige Bereitstellung in Höhe von 150.000 Euro notwendig. Der Einsatz der Mittel soll nur zweckgebunden erfolgen und bei nicht vollständiger Inanspruchnahme gesperrt und nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Da der Zulauf von Flüchtlingen nicht vorhersehbar ist, ist eine drei monatige Laufzeit zwischen Erwerb oder Herrichtung einer Unterkunft bis zum Bezug anzunehmen. Zur Zeit erreichen ca. 25 Flüchtlinge pro Woche die Stadt. Laut Wolfgang Pack – Finanzen – kommt die Stadt mit den Kosten pro Person zur Zeit hin. Auf Landesebene ist es zur Zeit jedoch noch offen wie die Beteiligung bei zukünftig eventuell steigenden Flüchtlingszahlen sein wird. Der Beschlussvorschlag wurde bei einer Gegenstimme angenommen.

Breitbandversorgung in Brilon

Um den weiteren Breitbandausbau in Brilon und seinen Dörfern zu forcieren, hat der Rat der Stadt Brilon in seiner Ratssitzung am 1. September einstimmig beschlossen: „Den Breitbandausbau im Hochsauerlandkreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden und der Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen die entsprechenden Bundes- und Landesförderungen zu beantragen und die für die Antragstellung erforderliche Kooperationsvereinbarung abzuschließen“. Diesem Beschluss war bereits am 30. Juni 2016 der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vorangegangen, für das Haushaltsjahr 2017 200.000 Euro für den Breitbandausbau bereit zu stellen. Die nunmehr beschlossenen Kooperationsvereinbarung ist für den Rat nicht verpflichtend, da die Entscheidung über den Ausbau in der Hand des Rates bleibt. Im November dieses Jahres werden die Anträge auf Bundesfördermittel durch den HSK und die Stadt Brilon gestellt werden. Der notwendige Förderbescheid könnte bereits im Frühjahr 2017 vorliegen. Wann mit dem Ausbau begonnen werden kann ist noch unklar, da die Firmen in diesem Bereich hoch ausgelastet sind. Profitieren von diesen Beschlüssen werden im Raum Brilon die Gemeinden Alme, Bontkirchen, Nehden und Radlinghausen.

Text: Peter Kasper

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