Ob an Herd oder Theke – rückwirkend ab 1. August gilt 9 € / h


Brilon-Totallokal: Gastronomie im Hochsauerlandkreis muss mindestens 9 Euro Stundenlohn bezahlen

brilon-totallokal: Von der Imbissbude bis zum Sterne-Hotel im Hochsauerlandkreis gilt: Wer wenig verdient, bekommt jetzt doch mehr.

Für die Gastro-Branche gilt rückwirkend ab 1. August ein höherer Mindestlohn. Dieser liegt jetzt bei 9 Euro pro Stunde – und damit 50 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitgeteilt. Die NGG hatte den höheren „Gastro-Mindestlohn“ bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt.

„Er gilt in der Eckkneipe und im Biergarten genauso wie im guten Restaurant und Hotel. Keine Küchenhilfe und kein Pizzafahrer im Hochsauerlandkreis darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Südwestfalen, Isabell Mura. Denn der neue Mindestlohn sei in Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich.

Im Hochsauerlandkreis sind rund 7.940 Menschen in Gaststätten, Restaurants und Hotels beschäftigt – darunter rund 3.970 Mini-Jobber, für die der neue Branchen-Mindestlohn ebenfalls gilt, so die NGG Südwestfalen.

Bildunterschrift: Gastro-Beschäftigte bekommen ein Stück mehr von der Torte ab: In Kneipen, Restaurants und Hotels gilt ein neuer „Gastro-Mindestlohn“. Davon profitieren alle Beschäftigten – von der Küchenhilfe bis zum Pizzafahrer: „Keiner darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen“, sagt die Gastro-Gewerkschaft NGG Südwestfalen.

Text und Bild: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Südwestfalen

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