Richtig krankenversichert zum Semesterstart!

Brilon-Totallokal: Richtig krankenversichert zum Semesterstart!

brilon-totallokal:  Für viele junge Menschen beginnt in den nächsten Tagen ein neues Abenteuer – das Studium.

Gleichzeitig kann das bedeuten, sich zum ersten Mal im Leben selbst krankenversichern zu müssen. Die DVAG nennt die wichtigsten Regeln.

Die Studienzeit ist für die meisten jungen Menschen der erste Schritt in die Unabhängigkeit. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, viele Dinge erstmals selbst zu organisieren – wie das Einschreiben an der Uni, einen Mietvertrag einzugehen oder sich um die eigene Krankenversicherung zu kümmern. Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) erklärt die verschiedenen Möglichkeiten beim Thema Krankenversicherung für Studenten.

Bei den Eltern mitversichert
Wer zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kostenlos bei den Eltern familienversichert war, kann das bis zum 25. Geburtstag bleiben – allerdings nur, wenn neben dem Studium nicht zu viel gejobbt wird. Bis zu 415 Euro monatlich darf ein familienversicherter Student verdienen, als Minijobber maximal 450 Euro (Stand 2016). Einen lukrativen Semesterferienjob muss trotzdem keiner ausschlagen: Der Lohn dafür gilt nicht als regelmäßiges Einkommen. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor Jobbeginn bei der Krankenkasse seiner Eltern informieren.

Eigenständig gesetzlich kranken- und pflegeversichert
Wer nebenbei mehr arbeiten will oder muss, beziehungsweise aus Altersgründen nicht mehr bei den Eltern kostenlos familienversichert sein kann, muss sich in der Regel über die sogenannte Krankenversicherung der Studenten (KVdS) der gesetzlichen Krankenversicherungen versichern. Der Grundbeitrag dafür liegt ab dem Wintersemester 2016/17 einheitlich bei monatlich 66,33 Euro. Ergänzt wird dieser Kostenpunkt um einen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmen darf. Ab dem 26. Lebensjahr fallen auch die bislang kostenlos familienversicherten Studenten unter diese studentische Krankenversicherung.

Die DVAG-Experten raten, bei der Entscheidung für eine Krankenkasse nicht nur die Beiträge, sondern auch die teils unterschiedlichen Leistungen zu vergleichen. „Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag später, tritt übrigens ein Sonderkündigungsrecht in Kraft und man kann den Anbieter wechseln“, erklären die Vermögensberater. „Zudem kann man sich überlegen, ob Sonderleistungen über eine private Zusatzversicherung gewünscht sind.“

Zu alt, zu lange studiert: „Freiwillig gesetzlich versichert“
Wer für das Studium länger braucht, fällt ab dem 30. Geburtstag oder am Ende des 14. Fachsemesters aus dem Studententarif KVdS heraus und ist für den Rest des Studiums „freiwillig gesetzlich versichert“. Das bedeutet, er muss sich nun für einen neuen Tarif der GKV entscheiden, kann aber auch zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Umso sinnvoller ist es deshalb, auch noch einmal die Angebote der Privatversicherungen zu prüfen.

Wahlfreiheit: Besser gleich privat versichern?
Generell gilt: Jeder Studienanfänger, also sowohl der über die Eltern bislang privat versicherte als auch der bisher gesetzlich versicherte, kann während der Einschreibung beziehungsweise binnen drei Monaten danach entscheiden, ob er in der GKV oder der PKV versichert sein möchte. Hierzu ist eine „Befreiung von der Versicherungspflicht“ nötig, durch die der Studierende nicht automatisch der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet wird, sondern frei zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung wählen kann.

Die PKV bietet Studenten umfassende Leistungen und die Möglichkeit, diese maßgeschneidert zu einem Studententarif zusammenzustellen. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind diese Vergünstigungen nicht so stark zeitlich begrenzt. Sie sind meist von der Anzahl der Semester unabhängig und werden bis zu einem Alter von 34 Jahren gewährt. Daneben profitieren privat versicherte Studenten zum Beispiel von der freien Arztwahl und tragen die Kosten für Medikamente und Hilfsmittel nicht selbst. Sogar Zahnersatz, Sehhilfen oder die Heilpraktikerbehandlung werden meist von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Insbesondere in Anbetracht der nur geringen Leistungen, die Kassenpatienten beim Zahnarztbesuch geboten werden, sticht die PKV als Krankenversicherung für den Student hervor.

Bei der Entscheidung über die eigene Krankenversicherung gilt es also, Kosten und Leistungswünsche genau abzuwägen. Eine professionelle Beratung durch einen Vermögensberater, der sich mit beiden Varianten bestens auskennt, ist deshalb unbedingt zu empfehlen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau für jeden!“ Die Deutsche Vermögensberatung wurde 1975 von Dr. Reinfried Pohl (1928-2014) gegründet. Andreas Pohl ist seit 2014 Vorsitzender des Vorstands des Familienunternehmens. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag.de

Text und Bild: Deutsche Vermögensberatung AG

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