Brilon-Totallokal: Die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe im Erzbistum Paderborn kritisiert den Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz als nicht akzeptabel.
brilon-totallokal: Scharfe Kritik am Entwurf des Bundesteilhabegesetzes hat die Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Psychiatrie im Erzbistum Paderborn geübt. „Dies ist kein Gesetzentwurf, den wir in der jetzigen Fassung akzeptieren können“, sagte Heinz-Georg Eirund, Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft und Vorstand des Caritasverbandes Brilon, bei der Mitgliederversammlung. „Es besteht dringend Nachbesserungsbedarf, da ansonsten die jetzige Qualität der Betreuung von Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen nicht gehalten werden kann.“ Die Arbeitsgemeinschaft vertritt 121 Einrichtungen und Dienste, die rund 15.000 Menschen mit Behinderung bei ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben beraten, unterstützen und fördern.
Ursprünglich habe das geplante Gesetz ein „Mehr an Teilhabe“ bringen sollen. Das werde in dieser Form aber nicht gewährleistet, sagte Eirund. Das geplante Gesetz verursache in dieser Form einen enormen Verwaltungsaufwand, kritisierte er. „Es besteht die Gefahr, dass durch die vielen unterschiedlichen Kostenträger ein Wirrwarr entsteht. Wir befürchten, dass der Streit um die Zuständigkeit, der daraus voraussichtlich entstehen wird, auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird.“
Ein wesentlicher Knackpunkt des Gesetzentwurfes sei der beabsichtigte Vorrang der Pflege vor Leistungen der Eingliederungshilfe, erläuterte Janina Bessenich, stellvertretende Geschäftsführerin des bundesweiten Fachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie. Dieser berge die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung zukünftig unter die Zuständigkeit der Pflegeversicherung fallen und in Pflegeeinrichtungen gedrängt werden könnten. Damit würden die bisherigen Standards für die Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe auf der Strecke bleiben, kritisierte Bessenich. Wegen der Mängel des Gesetzentwurfes ruft der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. gemeinsam mit anderen Verbänden der Behindertenhilfe zu einer Kundgebung am 7. November in Berlin auf.
Michael Brohl vom Diözesan-Caritasverband Paderborn, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft, erläuterte die mit der Gesetzgebung einhergehenden Änderungen im Vereinsrecht, die Neuverhandlungen von Rahmenverträgen mit der Freien Wohlfahrtspflege notwendig machten. Diese Aufgabe werde der Diözesan-Caritasverband in enger Abstimmung mit den Einrichtungsträgern angehen.
Bei den turnusmäßig anstehenden Wahlen bestätigte die Mitgliederversammlung den bisherigen Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für drei weitere Jahre im Amt.
Foto (cpd): Kritisieren den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes: Der neue und alte Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Psychiatrie im Erzbistum Paderborn mit (von links) dem Vorsitzenden Heinz-Georg Eirund (Caritas Brilon), Gabriele Leifels (SKM Lippstadt), Elke Krause (Caritas Dortmund) und Geschäftsführer Michael Brohl (Diözesan-Caritasverband Paderborn).
Quelle: Sandra Wamers, Caritas Brilon