Brilon-Totallokal: Rund 350 Interessierte kamen in die Olsberger Konzerthalle, um sich über die aktuellen Planungen zu informieren und mitzudiskutieren
brilon-totallokal: Olsberg. Größtmögliche Bürgerbeteiligung bei den städtischen Planungen zu einer Windkraft-Nutzung im Olsberger Stadtgebiet – das hatten Rat und Verwaltung mehrfach den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt. Den ersten Teil dieses „Versprechens“ löste die Stadt Olsberg am 2. November ein – und zwar in Form der so genannten „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“. Rund 350 Interessierte kamen in die Olsberger Konzerthalle, um sich über die aktuellen Planungen zu informieren und mitzudiskutieren.
Zwei wichtige Erkenntnisse nahmen die Beteiligten dabei mit: Ein Großteil der Anwesenden steht einer Windkraft-Nutzung im heimischen Raum generell kritisch gegenüber. Und gleichzeitig besteht dabei keine Alternative für die Stadt Olsberg, ihre eigenen Planungen voranzutreiben: „Die Stadt Olsberg plant, um rechtssicher weite Bereiche des Stadtgebiets frei von Windkraft zu halten“, brachte es Planer Michael Ahn vom Fachbüro WoltersPartner auf den Punkt. Denn die Politik auf Bundes- und Landesebene forciere den Windkraft-Ausbau – die Kommunen können diesen Ausbau mit Blick auf die aktuelle Rechtslage nicht verhindern, sondern nur steuern.
Michael Ahn stellte dabei den Bürgerinnen und Bürgern den Vorentwurf vor, aus dem am Ende des Verfahrens der so genannte „sachliche Teilflächennutzungplan Wind“ entstehen soll. Wo sich am Ende Windräder drehen werden, sei noch keineswegs klar: „Das Verfahren steht ganz am Anfang.“ Und es ist überaus komplex: „Die Art der Pla-nung ist ungewohnt, sehr kompliziert und ständigen Veränderungen durch Entschei-dungen der Gerichte unterworfen.“
Ein wichtiges Kriterium: Am Ende muss für eine Windkraft-Nutzung „substanziell Raum“ bleiben laut Michael Ahn verstehen die Gerichte darunter einen Wert von rund zehn Prozent des Stadtgebiets, für das keine harten Ausschlusskriterien gelten. Im aktuellen Vorentwurf liegt dieser so genannte „Indexwert“ bei 8,8 Prozent – und die Erfahrung zeige, dass die Fläche im weiteren Verlauf eines Verfahrens weiter sinke. Dann aber steige auch das Risiko, dass eine solche Planung bei Klagen einer Gerichtsentscheidung nicht stand halte – „man muss weitere Reduzierungen sehr gut begründen“, so Fachanwalt Thomas Tyczewski, Rechtsberater der Stadt Olsberg.
Dies sei auch ein wichtiger Aspekt, der bei Veränderungen von Abständen möglicher Konzentrationszonen zu so genannten „konkurrierenden Nutzungen“ zu beachten sei, erläuterte Michael Ahn. Erhöhe man zum Beispiel den Abstandswert zur Wohnbebau-ung von aktuell 850 Meter auf 950 Meter, sinke der Indexwert sofort auf 6,3 Prozent: „Und es muss am Ende substanziell Raum bleiben.“ – 2 –
Es gebe eine Diskrepanz zwischen der politischen und der öffentlichen Debatte, stellte in der anschließenden Diskussion Ehrenbürgermeister Elmar Reuter, gleichzeitig Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes, fest. Politik und Verwaltung unterlägen ei-nem engen politischen und rechtlichen Handlungsspielraum, „aber die Öffentlichkeit diskutiert das Thema anders.“ Diese Beobachtung sei zutreffend, so Michael Ahn – aber planerisches Handeln müsse sich am rechtlichen Rahmen orientieren: „Und würden wir nicht planen, wäre alles viel schlimmer.“ Dann nämlich sei eine Fülle von Einzelanträgen zu erwarten – mit der Folge einer „Verspargelung“ des Stadtgebietes.
Die Frage einer Verspargelung warf auch Didi Burmann von der Bürgerinitiative „Wind-flut Elpe“ auf – er sorgt sich um eine „Umzingelungswirkung“ von Windkraftanlagen rund um Elpe. Dies könne während des Planungsverfahrens noch zum Thema werden, er-klärte Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung, – insbesondere dann, wenn man auch die Planungen der Nachbarkommunen in den Blick nähme. Doch auch dabei gelte es zu definieren, welche Bereiche frei gehalten werden sollten – immer vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Windkraft „substanziell Raum“ erhalten müsse.
Dass eine mögliche Windkraft-Nutzung in der Bürgerschaft für Kritik sorge, sei verständlich, so Bürgermeister Wolfgang Fischer: „Wir würden uns im Rathaus auch lieber mit anderen Sachen befassen.“ Letztlich müsse man aber die rechtlichen Anforderun-gen beachten und sich dem Thema stellen.
Gleichzeitig lud Wolfgang Fischer alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich in das weitere Verfahren einzubringen. Stellungnahmen können noch bis zum 30. November per Brief, per E-Mail oder auch zur Niederschrift im Olsberger Rathaus abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es auch unter www.olsberg.de im Internet. Wolfgang Fischer: „Machen Sie von Ihrem Mitwirkungsrecht Gebrauch.“
Bild: Informierten zum aktuellen Sachstand der Olsberger Windkraft-Planungen (v.re.): Bürger-meister Wolfgang Fischer, Fachanwalt Thomas Tyczewski, Fachbereichsleiter Hubertus Schulte und Planer Michael Ahn.



