Sensburg: Waldeigentümer können auch weiterhin durch Forstämter beraten werden

Brilon-Totallokal: Die Forstämter in Nordrhein-Westfalen dürfen auch in Zukunft Forstdienstleistungen für private Waldbesitzer und Kommunen erbringen

brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis. Der Bundestag machte dafür denWeg frei und beschloss in seiner letzten Sitzungswoche für das Jahr 2016 eine entsprechende Änderung des Bundeswaldgesetzes. Der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg begrü.t diese Gesetzesänderung: „Die gesetzliche Klarstellung stellt sicher, dass Forstämter auch in Zukunft forstwirtschaftliche Dienstleistungen anbieten dürfen. Somit bleiben viele bewährte Dienstleistungsangebote der Forstämter wie etwa die Planung und Ausführung waldbaulicher Maßnahmen sowie die Markierung, Ernte, Bereitstellung und Registrierung von Rohholz für alle Waldbesitzer erhalten. Gerade in Südwestfalen und dem Hochsauerlandkreis hat sich diese Form der Zusammenarbeit bewährt. Sie garantiert, dass große, zusammenhängende Waldgebiete, trotz einer Vielzahl an einzelnen Besitzern, aus einer Hand bewirtschaftet werden können. Auch die Tatsache, dass so viele Menschen unsere Wälder als Erholungsgebiete nutzen zeigt, wie wertvoll diese Zusammenarbeit ist“, so Sensburg.

Den Waldbesitzern im Hochsauerlandkreis steht es weiterhin völlig frei, private Anbieter mit Forstarbeiten zu beauftragen. Die Verpflichtung staatlicher Forstdienstleister, ihre Leistungen zu marktkonformen Preisen zu erbringen, wird mit diesem Gesetz nicht berührt. Diese gesetzliche Klarstellung wurde erforderlich nach einem Beschluss des Bundeskartellamtes, wo die derzeit geübte Praxis der Vermarktung des Holzes aus öffentlichen und privaten Wäldern durch Forstämter in Baden- Württemberg kartellrechtlich für unzulässig erklärt worden war.

Patrick Sensburg betont: „Durch die Dienstleistungen der Forstämter erhalten private und kommunale Waldbesitzer Zugang zum Holzmarkt. Diese Holzmobilisierung ist wichtig, damit die Holzwirtschaft – eine wichtige Branche in der gesamten Region – weiter bestehen bleiben kann.“

In Nordrhein-Westfalen sind rund 180.000 Menschen in der Forst- und Holzwirtschaft beschäftigt. Hier werden rund 38 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung pro Jahr erbracht.

Teilen Sie diesen Bericht mit Ihren Freunden