Brilon-Totallokal: Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie!
Was man schwarz auf weiß besitzt,kann man getrost nach Hause tragen. – Faust 1, Studierzimmer. (Schüler)
brilon-totallokal: In Zeiten vom Smartphone und Anrufbeantworter wird immer weniger dokumentiert. Und auch Emails überlässt man gern dem Empfänger ohne Kopie. Sogar Internet-Banken und Händler werben damit, dass alles unkompliziert und sozusagen papierlos geht.
Immer wieder erleben wir, dass Bürger dann kriminalisiert werden, nur weil sie Vorgänge nicht mehr beweisen können. Es ist dann am Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen.
Ein trauriges Beispiel sind die Strafanzeigen wegen Leistungsbetrug, die die Arbeitsagentur gern lostritt mit der Begründung, Leistungsbezieher hätten angeblich eine Arbeitsaufnahme nicht oder zu spät mitgeteilt.
Und siehe da, als dann das Gericht die Auswertung der Tonbänder anordnet, stellte sich die Unschuld doch noch heraus. Schade, dass das nicht die Staatsanwaltschaft als objektivste Behörde der Welt oder gar die Agentur selbst erledigen konnte. Aber auch Gerichte erlassen gern mal einen Strafbefehl frei nach dem Motto, wer sich nicht wehrt, der war es auch.
Wir sagen, wer sich nicht wehrt ist der Dumme!
Wie Goethe im Faust 1 plädieren wir dafür, die Dinge, um die es geht, schriftlich niederzulegen. Schwarz auf weiß. Tinte oder heute Kuli auf Papier. Nur ein Dokument hat ausreichend Klarheit und Eindeutigkeit. Dokumentieren Sie alle Vorgänge; wer hat wann was wo zu wem in Anwesenheit von wem gesagt, getan oder unterlassen; fertigen Sie Kopien und heften Sie alles gut auffindbar ab!
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Quelle: Rechtsanwalt Josef Mühlenbein + Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen