Beseitigung von Schnee

Brilon-totallokal: „ Alle Jahre wieder“

brilon-totallokal: Das Ordnungsamt der Stadt Brilon weist aufgrund des starken Schneefalls in den letzten Tagen und aufgrund zahlreicher Beschwerden durch die Bürger auf die Räumpflicht hin. Im Rahmen der Winterwartung sind die Gehwege für den Fußgängerverkehr (auch im Industriegebiet) in einer erforderlichen Breite von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerwege zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind.

Schnee oder Eis müssen auf dem Gehwegrand abgelagert werden und dürfen nicht auf die Fahrbahn oder auf Fußwegen geschoben werden. Insbesondere in der Briloner Innenstadt sollte unbedingt, darauf geachtet werden, dass parkende Fahrzeuge den Verkehr in den durch den Schnee noch enger gewordenen Straßen nicht zusätzlich behindern.

Zum Tierschutz dürfen ausschließlich abstumpfende Mittel benutzt werden, also kein Streusalz oder ähnliche auftauende Mittel. Hundebesitzer sind nach ordnungsbehördlicher Verordnung ebenfalls dazu verpflichtet, die „Hinterlassenschaften“ ihrer Hunde zu beseitigen.

Schneeabfuhr

Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 16.01.2017 und in den darauffolgenden Nächten der Schnee im Innenstadtbereich abgefahren wird. Die dazu aufgestellten Halteverbote gelten ab dem 16.01.2017 ab 19:00 Uhr und sind in den jeweiligen Straßen bis zum Ende der Abfuhrarbeiten zu beachten.

Quelle: i.A. Florian Hohmann, Stadtverwaltung Brilon

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