Brilonia! Arbeitsrecht und Karneval: Was dürfen Arbeitnehmer im Karneval?

Brilon-Totallokal: Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie!

brilon-totallokal:   Wie sieht es arbeitsrechtlich aus, wenn an den tollen Tagen über die Stränge geschlagen wurde?

– Arbeitnehmer/innen erschienen in lockeren Kostümen am Arbeitsplatz?

– Arbeitnehmer/innen wollen Alkohol am Arbeitsplatz trinken?

– Mitarbeiter/innen wurden von Kamelle am Kopf getroffen und sind arbeitsunfähig erkrankt?

– Am Rosenmontag hören Mitarbeiter/innen am Arbeitsplatz Radio?

– Am Aschermittwoch erhöhter Krankenstand?

– Dem Chef wurde an Weiberfastnacht seine Lieblingskrawatte abgeschnitten?

Weitere Ausführungen und Lösungen zum Thema finden auf unserer Homepage:

http://muehlenbein.de/karneval-steht-vor-der-tuer-doch-wie-sieht-es-arbeitsrechtlich-aus/ Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen wünschen viel Spaß im Karneval!

Rechtsanwalt Mühlenbein, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwältin Krautstrunk, Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht

www.muehlenbein.de

Quelle: Hoffmann-Benz, Rechtsanwältin

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