387,8 Millionen Euro Steueraufkommen im Jahr 2016

Brilon-Totallokal: Jahrespressekonferenz des Finanzamtes Brilon

brilon-totallokal: Franz-Josef Brüggemeier, Vorsteher des Finanzamtes Brilon konnte bei der Jahrespressekonferenz einen leichten Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber dem Steuerjahr 2015 vermelden. Insgesamt betrug der Anstieg des Gesamtaufkommens 0,55 Prozent. Der durchschnittliche Anstieg in allen NRW-Finanzämter betrug dagegen 5,4 Prozent. Das Steueraufkommen betrug im einzelnen: Lohnsteuer plus 2,56 Prozent auf 142.684.415 Euro, die Umsatzsteuer verringerte sich um 4,53 Prozent auf 132.555.230 Euro. Die Einkommenssteuer stieg um 17,49 Prozent auf nunmehr 62.435.272 Euro. Ein deutlicher Rückgang erfolgte bei der Körperschaftssteuer mit 30,75 Prozent auf 16.148.283 Euro, während die übrigen Steuern und Nebeneinnahmen um 8,67 Prozent auf 33.996.619 Euro anstiegen.

Fast Vollbeschäftigung und viele Investitionen, das bedeutet Steueranstieg

Die niedrige Arbeitslosigkeit in der Region entspricht fast einer Vollbeschäftigung und das bedeutet so Vorsteher Brüggemeier einen erkennbaren Anstieg der Lohnsteuer, die das höchste steuerliche Aufkommen für das Finanzamt Brilon bedeutet.Der Rückgang der Umsatzsteuer deutet auf hohe Unternehmensinvestitionen hin. Hier wirken die Vorsteuerabzüge. Der sehr deutliche Rückgang bei der Körperschaftssteuer liegt nicht an den Kapitalgesellschaften. Franz-Josef Brüggemeier sieht hier auch die Begründung in Auszahlungen möglicher Beteiligungen, die dann Steuerfrei erfolgen. Hätte das Finanzamt in diesem Bereich die Einzelfälle herausgerechnet, wäre es zu einem Anstieg der Steuereinnahmen in diesem Sektor gekommen. Der deutliche Anstieg bei den übrigen Steuern begründet sich unter anderem mit dem vermehrten Grunderwerb und der Anhebung der Grunderwerbssteuer um ein Prozent auf nunmehr 6,5 Prozent. Weitere Steuern sind der Solidaritätszuschlag sowie die Abgeltungssteuer. Zu den Nebeneinnahmen zählen unter anderem die Versäumniszuschläge. Die starke Differenz zum Landesdurchschnitt NRW ist eindeutig nicht erklärbar. Der Abstand zum HSK-Durchschnitt beträgt drei Prozent. 

Finanzverwaltung wirbt um Nachwuchs

128 beschäftigte beim  sind zur Zeit bei dem Finanzamt Brilon. Davon sind 68 weiblich und 60 männlich. 32 Prozent sind in Teilzeit beschäftigt. Franz-Josef Brüggemeier weist daraufhin, dass in anderen Finanzämtern die Teilzeitquote wesentlich höher liegt. In letzter Zeit hat sich bemerkbar gemacht, das gerade die jungen Damen wert auf eine Vollzeittätigkeit legen. Zur Zeit nutzen fünf weibliche Mitarbeiter die Möglichkeit eines Heimarbeitsplatzes. Eine Aufstockung dieser Zahl ist unter anderem davon Abhängig, das schnelles Internet zur Verfügung steht. Das ist momentan im gesamten Stadtgebiet Brilon noch nicht der Fall. Zu den vorgenannten Beschäftigungszahlen sind noch 13 Finanzanwärter/-innen, das ist die Laufbahn des gehobenen Dienstes beginnend mit der Gehaltsstufe A 9 und Steueranwärter/-innen, das ist die Laufbahn des mittleren Dienstes und eine Aufstiegsbeamtin hinzu zu zählen.

Die NRW-Finanzverwaltung hat für das laufende Jahr mehr als 1.200 Studien- und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt. Das ist ein Zuwachs von 250 Einstellungen gegenüber 2016, Studium und Ausbildung in der Finanzverwaltung NRW haben bundesweit einen exzellenten Ruf. Die späteren Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielfältig. Berufseinsteiger können sich zwischen Ausbildung und Studium entscheiden. „Bei uns bekommen sie beides und verdienen vom ersten Tag an Geld“, so Franz-Josef Brüggemeier. Für das dreijährige duale Studium an der Fachhochschule für Finanzen NRW im Schloss Nordkirchen müssen Bewerberinnen und Bewerber das Abitur oder die Fachhochschulreife erworben haben. Vorlesungen an der Fachhochschule und Praxisphasen im Finanzamt wechseln sich während der Ausbildung ab. Das Bewerbungsportal der Finanzverwaltung NRW ist für den Ausbildungsbeginn 2018 bereits ab dem dritten April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geöffnet.Eine Bewerbung ist nur online unter www.ausbildung-im-finanzamt.de möglich.

Ein Vogel der nicht fliegen kann – ELSTER

Anfang März beginnen die Finanzämter mit dem Start der Veranlagung der Einkommenssteuer 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die benötigten Angaben für die Steuerberechnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Der Leiter des Finanzamtes Brilon rät allen kein Geld zu verschenken, denn „den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld“.

Seit mehreren Jahren bietet die Finanzverwaltung NRW die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Voraussetzungen sind ein PC und der Internetzugang. Die Steuererklärung kann mit dem kostenlosen Steuerprogramm „ElsterFormular“ der Finanzverwaltung oder anderen käuflichen Programmen durchgeführt werden.Wer sich im ElsterOnline-Portal registriert, erhält einen bequemen, sicheren und papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt. Die ausgefüllte Steuererklärung wird authentifiziert und auf elektronischem Weg ohne Ausdruck und Unterschrift direkt an das Finanzamt gesendet. Ein weiterer Vorteil ist eine Fristverlängerung für alle die sich  elektronisch authentifiziert haben oder es erstmalig durchführen wollen. Die Abgabefrist verschiebt sich um zwei Monate auf Ende Juli. ELSTER ist nur ein Teil der elektronischen Steuerbearbeitung. Nach erfolgter Abgabe an das Finanzamt kommt die Elektronik erst so richtig in Schwung. Kollege Computer übernimmt das Zepter und weist den Sachbearbeiter auf eventuelle nicht plausible Stellen hin. Dieser führt dann die eingehende Prüfung durch und fordert  bei dem Steuerpflichtigen Belege oder anderes nach. Weitere Änderungen stehen bereits fest. Mit Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 erfolgt die gravierendste Änderung. Die Abgabefrist verschiebt sich dann einheitlich auf den 31. Juli 2019. Für das Steuerjahr 2019, Abgabe bis 31. Juli 2020 ist die beleglose Einkommenssteuererklärung vorgesehen. Weitere Informationen und das ElsterFormular Programm stehen unter www.elster.de zur Verfügung.

Bild: Jahrespressekonferenz des Finanzamtes Brilon, welches zuständig ist für die Stadtgebiete Brilon, Hallenberg, Olsberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg und für die Land- und Forstwirte für den gesamten Hochsauerlandkreis.

Von Links.: Franz-Josef Brüggemeier Vorsteher, Sven Dietrich Geschäftsstellenleiter und Meike Uhle Vertreterin des Vorstehers.

Quelle: Peter Kasper

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