Brilon-Totallokal: Antragstellung für 2017 ab sofort möglich
brilon-totallokal: Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW fördert auch im Jahr 2017 das Engagement der Sportvereine.
Gefördert werden können im Hochsauerlandkreis mindestens 30 Vereine mit je 1.000 € in den drei Bereichen:
– Kooperationsmaßnahmen der Sportvereine im schulischen Ganztag,
– Kooperationsmaßnahmen der Sportvereine mit Kindertageseinrichtung und
– Vereinsprojekte zum Bereich Inklusion, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam aktiv sind.
Die Förderung ist eine Festbetragsförderung. Der Verein muss somit keinen Eigenanteil erbringen.
Fördervoraussetzungen sind:
– Durchführung der Maßnahme zwischen dem Datum des Antrags und dem 31.12.2017 – die Maßnahme muss also am 31.12.2017 abgeschlossen sein.
– Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben über mindestens 1.000 €. Wird der Betrag unterschritten, muss die erhaltene Förderung vollständig zurückgezahlt werden.
– Mitgliedschaft in einem Fachverband und beim KreisSportBund.
– Teilnahme an der Bestandserhebung des Landessportbundes in 2017.
Alle Mitgliedsvereine des KreisSportBund Hochsauerlandkreis werden dazu jetzt angeschrieben.
Die Antragsfrist endet am 14.04.2017.
Weitere Informationen sowie alle relevanten Vordrucke sind auf der Homepage des KSB HSK unter https://www.hochsauerlandsport.de/service/foerderungen-und-zuschuesse/1000×1000/ abrufbar. Die Möglichkeit für Rückfragen besteht unter 02904-9763250 in der Geschäftsstelle des KSB HSK.
Bildquelle: LSB NRW Andrea Bowinkelmann
Quelle: Jens Morgenstern, KreisSportBund Hochsauerlandkreis