Brilon-Totallokal: Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie! Sturmschäden und Hagelschäden haben zurzeit Hochkonjunktur.
brilon-totallokal: Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, Überschwemmungen wegen kräftiger Niederschläge, Brände durch Blitzeinschlag, im schlimmsten Fall komplett zerstörte Häuser und Autos durch Sturm und Hagel müssen mit den Versicherungen reguliert werden.
Versicherungen zahlen bei Sturmschäden ab Windstärke 8. Also fragen Sie beim Deutschen Wetterdienst, ob am Schadensort Windgeschwindigkeiten von mehr als 61 km/h herrschten.
Schäden an einer Immobilie und allem, was mit ihr in fester Verbindung steht, also Dach, Wände, Decken und Fenster aber auch feste Einbauten wie Heizung und Küche, zahlt die Gebäudeversicherung; einschließlich der Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser.
Schäden an der Einrichtung, also Möbel und Haushaltsgeräte, übernimmt die Hausratversicherung.
Zu typischen Schäden im Rahmen eines Gewitters zählen neben Sturm, Blitzeinschlag, Hagel und Überschwemmungen. Wenn der Blitz ins Haus einschlägt, übernehmen Hausrat- bzw. Gebäudeversicherungen, diese Schäden. Durch Hagel zerstörte Fensterscheiben und Rollläden fallen in den Bereich der Gebäudeversicherung. Dringt Regenwasser ein, tritt die Hausratversicherung ein.
Bei Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser hilft nur eine erweiterte Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Gebäudeversicherung. Prüfen Sie, ob Sie diesen Zusatz vereinbart haben!
Schäden durch Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht sind eventuell durch die Haftpflichtversicherung bei selbstgenutzten Gebäuden oder die Gebäudehaftpflichtversicherung bei vermieteten Gebäuden gedeckt. Bei Schäden durch umstürzende Bäume, herabfallende Äste und umherfliegende Ziegel sollten Sie nachweisen können, dass Sie alles entsprechend regelmäßig kontrolliert haben.
Werden Fahrzeuge beschädigt, ist in der Regel die Kaskoversicherung zuständig. Die Teilkasko zahlt allerdings nur, wenn der Sturm unmittelbar zu einem Schaden geführt hat. Bei Schäden am Auto durch einen entwurzelten Baum also nur, wenn er auf das Auto gefallen ist. Ist man in einen solchen hineingefahren oder beim Ausweichversuch im Graben gelandet, ist die Vollkaskoversicherung zuständig.
Auch Hagelschäden am Fahrzeug sind von der Teilkasko abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung gedeckt. In der Regel muss der Versicherungsnehmer den Eintritt eines Versicherungsfalls beweisen.
Neben der unverzüglichen Schadensmeldung sollte man deshalb Fotos und Videos vom Schaden machen und Zeugenaussagen anfertigen. Ziehen Sie Ihren Versicherungsvertreter hinzu und bei größeren Schäden auch einen Rechtsanwalt!
Erst wenn Sie die Deckungszusage der Versicherung erhalten haben, sollten Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen. Mit dem Verschicken der Rechnung an den Versicherer sollten Sie auf jeden Fall warten, bis die Arbeiten tatsächlich abgeschlossen sind. Ansonsten kann die Leistungspflicht der Versicherung entfallen!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://muehlenbein.de/sturm-und-hagel-schaeden-richtig-abwickeln/
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