Wenn der Urlaub zum Albtraum wird: Reisemängel richtig reklamieren!

Brilon-Totallokal: Die schönste Zeit des Jahres steht bevor – die Urlaubszeit

brilon-totallokal: Über 40 Prozent der Deutschen wählen dafür die Pauschalreise. Doch welche Entschädigungen stehen Urlaubern zu, wenn die Realität nicht der Beschreibung entspricht? Die Experten der DVAG geben Tipps zur richtigen Reklamation und zum Versicherungsschutz. Mit den bevorstehenden Sommerferien beginnt auch die langersehnte Urlaubssaison. Für viele geht es dabei in den Pauschalurlaub – die häufigste Reiseform der Deutschen. Veranstalter versprechen in ihren Angeboten nur das Beste: riesige Pools, sandige Strände und üppige Buffets. Doch manchmal sieht es vor Ort ganz anders aus. Reisemängel wie verschmutzte Pools, schimmelige Bäder oder verdorbene Speisen sorgen dafür, dass der Urlaub zum Ärgernis wird. Auch wenn die Reise nicht ersetzbar ist, so können Urlauber zumindest einen Teil ihrer Ausgaben zurückfordern. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, wie sie mit einer Rechtsschutzversicherung ihre Ansprüche geltend machen können.

Reisemängel richtig reklamieren
Die richtige Vorgehensweise ist ausschlaggebend für eine erfolgreiche Reklamation von Pauschalreisen – also Reisen, bei denen mindestens zwei Leistungen, zum Beispiel Hotel und Flug, zusammen gebucht wurden. Bereits vor Ort müssen frustrierte Urlauber dem Veranstalter – nicht der Hotelrezeption oder dem Reisebüro – die Mängel mitteilen! So erhält dieser die Chance, die Probleme zu beseitigen. Dafür sollte ihm eine angemessene Frist eingeräumt werden. Verstreicht die Frist, sind die nächsten Schritte einzuleiten: Urlauber sollten ein Mängelprotokoll aufstellen, das der Reiseleiter unterschreibt. Ist dies nicht möglich, so sollten unbedingt neutrale Zeugen gesucht und Fotos gemacht werden. Beweise sind für spätere Entscheidungsprozesse eines Gerichts unerlässlich. Wieder zuhause angekommen, muss die Reise innerhalb von vier Wochen reklamiert werden. Es ist ratsam, die Ansprüche zuerst schriftlich beim Reiseveranstalter zu stellen. Im Idealfall kommt es zu einer gütlichen Einigung.

Private Rechtsschutzversicherung
Sollte der Reiseveranstalter nicht einlenken, ist rechtlicher Beistand gefordert. „Ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden, daher ist eine private Rechtsschutzversicherung sinnvoll,“ so die DVAG-­Experten. „Diese deckt in der Regel sowohl die Kosten für ein Gerichtsverfahren, Zeugen, Rechtsanwaltsgebühren als auch die Vergütung für beauftragte Gutachter.“ Weiterhin umfasst sie Leistungen wie die Telefon-­ oder Online-­Rechtsberatung sowie die Vermittlung und Kostenübernahme einer Mediation.

Frankfurter Tabelle
Enttäuschte Urlauber erhalten einen Überblick über eventuelle Reisepreisminderungen in der sogenannten Frankfurter Tabelle. So können sie sich vorab informieren, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Die Tabelle listet Reisemängel sowie daraus resultierende mögliche Preisminderungen auf. Gerichte sind an diese Liste nicht gebunden, nutzen sie aber oft als Orientierung. Aufgeteilt in Mängel der Unterkunft, der Verpflegung, des Transports sowie sonstige Mängel, ergeben sich Minderungen von 5 bis 50 Prozent. Der Prozentsatz richtet sich dabei nach der Schwere der Mängel. „Bei einem Zeitverlust durch einen notwendigen Umzug in ein anderes Hotel wird möglicherweise sogar ein gesamter Tag erstattet“, sagen die Experten der DVAG. Auch wenn die Zeit nicht ersetzbar ist, so kann mit der Rechtsschutzversicherung zumindest ein finanzielles Fiasko abgewendet werden.

Quelle: Deutsche Vermögensberatung

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