Als vor 200 Jahren es zwei Landkreise im Altkreis Brilon gab

Brilon-Totallokal:Schriftverkehr von Freiherr Droste zu Vischering und Adolf Pilgrim aufgetaucht

brilon-totallokal: Padberg / Medebach / Altkreis Brilon. 1817 genehmigte König Friedrich Wilhelm III. von Preußen den Vorschlag der Regierung zu Arnsberg zur Einteilung des Regierungsbezirks in 13 Kreise. Neben den bis zuletzt bekannten drei Altkreisen Brilon, Meschede und Arnsberg richtete man damals u. a. einen vorübergehenden, bis zum 31.12.1818 aktiven Kreis Medebach – bestehend aus den Ämtern Medebach und Schmallenberg – in den heutigen Grenzen des Hochsauerlandkreises ein.

Der erste Landrat in diesem Gebiet trat in Person von Adolf Pilgrim sein Amt am 26.06.1817 im damaligen Kreis Medebach an. Der Marsberger Geschichts- und Heimatverein „Marsberger Geschichten – Schlüssel zur Vergangenheit e. V.“ besitzt hierzu im Archiv des Museums „Haus Böttcher – Marsbergs Haus der Geschichte aus 1589“ u. a. einen interessanten, 200 Jahre alten Schriftverkehr vom 18.07.1817 zwischen dem Medebacher Landrat Adolf Pilgrim und Maximilian Freiherr Droste zu Vischering-Padberg, der der erste Landrat im Kreis Brilon (bestehend aus den Justizämtern Brilon und Marsberg) war.

Im Jahr 1802 heiratete der 1781 zu Münster geborene Maximilian Droste zu Vischering die Erbtochter Regina Dorothea Franziska von Padberg zu Padberg. Mit ihm kam erstmalig ein Droste zu Vischering nach Padberg und in das heutige Marsberger Gebiet. Er war Besitzer der früheren Herrschaft Padberg und des Gutes Hoppecke. Dinette von Plettenberg-Lenhausen schrieb bereits 1815 ermutigend an ihre Brüder: „Wenn die Anstellung von Landräthen, Beamten, etc. in unserer Gegend in Gang kommt, da müßten wir eigentlich das Näschen dabey haben.“ Die Bewerbung von Maximilian Droste zu Vischering zur Anstellung zum „Königlichen Landrat des Kreises Brilon“ erfolgte am 08.08.1816. Sein beflissenes Schreiben, das in sympathischer Offenheit auch bereits die Besorgnis wegen der vorgesehenen Landratsexamina eingesteht: „Die längst gewünschte Vereinigung des Herzogthums Westfalen mit dem Preußischen Kreise ist nun endlich erfolgt, und da Seine Königliche Majestät gnädigst zu verordnen geruhet haben: bey Ansetzung der Landräthe vorzugsweise auf die Gutsbesitzer Rücksicht zu nehmen, so halte ich es bey meinem lebhaften Wunsche, dem Könige und dem Vaterlande mein Leben zu widmen, für meine Pflicht eine Hochlöbliche Königliche Regierung gehorsamst zu bitten: mich zum Landrathe in dem Kreise, worin meine Güter, die Herrschaft Padtberg und das Gut Hoppecke gelegen sind, vorzuschlagen.

Ich gehöre zu den Landständen dieses Landes, bin im kraftvollen Alter von 35 Jahren und es würde mir um so mehr zum Vorwurfe gereichen, wenn ich mich nicht nach Kräften bestreben wollte, den weisen landesväterlichen Absichten Seiner Königlichen Majestät die Wohlfahrt des Landes durch Anstellung solcher Landräthe zu befördern, welche einen lebhaften Antheil an dem Glück ihres Vaterlandes nehmen müßten, zu entsprechen, da im genannten Kreise meines Wissens keine Gutsbesitzer sind, deren Verhältnisse erlauben, sich diesem Amte zu widmen. … Vom besten Willen beseelt, aber noch zu wenig mit den Geschäften des preußischen Landrathes bekannt, getraue ich mir zwar nicht, mich einer vorübergehenden Prüfung zu unterwerfen, hoffe aber mit Zuversicht, daß meine wissenschaftliche Bildung sowohl als die Kenntnis, die ich durch meine Theilnahme an den Landesständischen Verhandlungen im Münsterlande und dem Herzogthum Westfalen erworben habe, mich in den Stand setzen werden, die Pflichten dieses Amtes pünktlich zu erfüllen.“

Aus dem Schriftverkehr Droste zu Vischerings mit dem befreundeten, bereits im Amt befindlichen Landrat Medebachs: Adolf Pilgrim vom 18.07.1817 geht hervor, dass der spätere Briloner Landrat intensiv Land und Leute vorab bereist hat, um sich auf sein Amt vorzubereiten: „Liebster Adolph, meine konjugalen Glückwünsche zur Beflissenschaffung in die Dienste Seiner Königlichen Majestät…“ … „Auch ich bereite mich auf künftige Aufgaben vor und bereise das Land meines wohl zukünftigen Schaffens!“ Die Ortschaften der Justizämter Brilons und Marsbergs wurden genaustens und karteikartenartig von Maximilian Droste zu Vischering in seinen Briefen beschrieben. Ein regelrechter Austausch der zwei Freunde zu den zwei Landkreisen und zur Weiterentwicklung mit Verarbeitungen von Ideen für künftige Verbesserungen entstand.

Die umfangreichen Berichte über seine Kreisbereisungen zeigen den Umfang der Aufgaben an, die er zu lösen hatte. Es wundert nicht, dass die „Hochlöbliche Regierung“ positiv auf diese Bewerbung reagierte und der preußische König Droste zu Vischering durch „Allerhöchste Kabinetsordre“ vom 16.10.1817 zum Briloner Landrat „unter Vorbehalt der Prüfung“ ernannte. Die definitive Ernennung unter Entbindung von der Prüfung erfolgte am 20.12.1817. Er trat seinen Dienst zum 01.01.1818 an. Am 31.08.1845 starb Droste zu Vischering in Hovestadt. Sein Sohn Caspar Maximilian Droste zu Vischering-Padberg übernahm das Amt des Briloner Landrats und so konnten die Droste zu Vischerings über 60 Jahre lang dieses Amt bis 1878 ausführen. Zusätzlich war Caspar Maximilian Droste zu Vischering Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses für den Wahlbezirk „Meschede-Brilon-Wittgenstein“ und konnte sich somit in die Ahnengalerie der traditionsreichen und bedeutenden Adelsfamilie einreihen.

Quelle: Andreas Karl Böttcher

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