Wiese setzt sich weiterhin für Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen ein

Brilon-Totallokal: Wiese setzt ich dafür ein, dass künftig nicht mehr der volle Krankenversicherungsbeitrag bei Auszahlungen von Direktversicherungen erhoben wird

brilon-totallokal: Der heimische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese traf sich zum erneuten Austausch mit dem Vorsitzenden des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V., Gerhard Kieseheuer aus Bigge. Wiese setzt sich seit geraumer Zeit gemeinsam mit weiteren SPD-Abgeordneten dafür ein, dass künftig nicht mehr der volle Krankenversicherungsbeitrag bei Auszahlungen von Direktversicherungen erhoben wird und die Doppelverbeitragung somit beendet wird. In den letzten Sitzungswochen des Deutschen Bundestags schien sich sogar eine Einigung mit dem Koalitionspartner abzuzeichnen. Bundestagsabgeordnete der CDU hatten zunächst Zustimmung zu einer entsprechenden Änderung im Betriebsrentenstärkungsgesetz signalisiert, dann jedoch einen Rückzieher gemacht und damit der Abschaffung der Doppelverbeitragung für diese Legislaturperiode eine klare Absage erteilt. Hocherfreut zeigte sich Wiese hingegen über den Beschluss des Parteivorstandes, der auf dem Bundesparteitag der SPD getroffen wurde: „Da die CDU auf den letzten Metern vor einer Einigung plötzlich die Handbremse angezogen hat, haben wir Sozialdemokraten uns darauf geeinigt, mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der sozialen Verbände unabhängig von unserem Koalitionspartner ein Konzept für die Alterssicherung nach 2030 zu erarbeiten. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung ist dabei einer der zentralen Punkte. Auch ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass künftig nur noch der Arbeitnehmerbeitrag fällig wird, wie dies schon bei wie dies schon bei Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rente der Fall ist“.

(Tischvorlage für den außerordentlichen Bundesparteitag am 25. Juni 2017 in Dortmund – Kommission zur Zukunft der Rente nach 2030)

Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 24. Juni 2017

Mit dem Regierungsprogramm bieten wir jungen und älteren Menschen eine verlässliche Perspektive für eine stabile und bezahlbare Rente. Dabei schauen wir nicht nur auf die kommende Wahlperiode, sondern darüber hinaus auf die Zeit bis 2030. Wer die gesetzliche Rente nachhaltig stabilisieren möchte, muss heute handeln und die hierfür erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten. Mit der Stabilisierung des Rentenniveaus, gezielten Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut im Alter und dem Grundstein für einen neuen Generationenvertrag wollen wir dies tun. Richtig ist, dass wir auch für die Zeit nach 2030 Entscheidungen zur langfristigen Entwicklung der Alterssicherung in Deutschland vorbereiten müssen, damit vor allem junge Menschen verlässliche Grundlagen für eine Zukunftsplanung behalten. Der Parteivorstand wird deshalb mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der sozialen Verbände ein Konzept für die Alterssicherung nach 2030 erarbeiten, in dem ein Schwerpunkt auf der Frage liegt, wie mit über die bereits im Regierungsprogramm hinausgehenden weiteren Maßnahmen perspektivisch wieder ein Rentenniveau von mehr als 48% erreicht werden kann. Im Rahmen dieses Prozesses setzen wir uns auch für die Abschaffung der
„Doppelverbeitragung“ bei betrieblicher Altersvorsorge ein, also, dass Bezieher von Betriebsrenten nicht nur den Arbeitnehmer sondern auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Künftig soll nur noch der Arbeitnehmerbeitrag fällig werden, wie dies schon bei Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rente der Fall ist. Gleichzeitig werden wir prüfen, ob die „Doppelverbeitragung“ bei bereits bestehenden Verträgen rückwirkend geändert werden kann.

Eine so fundamental wichtige aber auch komplexe Diskussion und Entscheidung bedarf einer fundierten Vorbereitung und Grundlage, um ein verlässliches Konzept zu erstellen. Diese Zeit werden wir uns im Sinne seriöser Arbeit nehmen und dabei möglichst viele Akteure einbeziehen. Der Parteivorstand legt dazu dem nächsten ordentlichen Parteitag einen Bericht und eine Empfehlung vor. Eine an derartigen Leitlinien orientierte Alterssicherung ist für die soziale Sicherheit in unserem Land und für das Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme von grundlegender Bedeutung.

Quelle: Andreas von Muldau, Leiter des Büros Dirk Wiese, MdB

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