Brilon-Totallokal: Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl
Die Wählerinnen und Wähler, die am 24. September ihren zuständigen Wahlraum aufsuchen, sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Wer sie nicht dabei hat und dem Wahlvorstand auch nicht persönlich bekannt ist, muss sich anderweitig ausweisen.
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Zu diesem Zweck muss der auf der Rückseite aufgedruckte Antrag ausgefüllt, unterschrieben und an das Wahlamt der Stadt Brilon geschickt werden.
Über die Homepage der Stadt Brilon können ebenfalls Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist hierfür insofern notwendig, als dass die dort aufgedruckten persönlichen Daten in das Online-Formular eingetragen werden müssen.
Es besteht auch wieder die Möglichkeit, direkt im Wahlamt (Amtshaus, Bahnhofstraße 33, 2. Ober-geschoss, Raum 26) zu wählen. Bei dieser Variante muss die auf der Rückseite unterschriebene Wahlbenachrichtigung ebenfalls vorgelegt werden.
Quelle: i.A. Jörg Schlüter, Stadt Brilon