EU geht gegen Betrug beim Online-Shopping vor

Brilon-Totallokal: „Peter Liese“ Einhaltung bestehender Verbraucherschutzregeln besser überwachen

brilon-totallokal:  Wie viele von uns haben sich nicht schon darüber geärgert, dass die beim Online-Händler bestellte und bezahlte Ware einfach nicht geliefert wird. Europa reagiert jetzt. Verbraucher sollen in der EU künftig besser vor Betrug beim Einkauf im Internet geschützt werden. Dafür bekommen die nationalen Behörden bessere Möglichkeiten, um Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze aufzudecken. Das Europäische Parlament stimmte jetzt mit breiter Mehrheit für entsprechende Regeln, um bestehende Vorschriften besser überwachen zu können. Darauf machte der heimische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese aufmerksam. „37% der Online-Shopping- und Buchungswebseiten für Reisen, Unterhaltung, Bekleidung, Elektronik und Verbraucherkreditdienste verstießen 2014 gegen das EU-Verbraucherrecht. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf für die Behörden, um entsprechend durchgreifen zu können, “ so Liese.

Liese erläuterte, dass nationale Verbraucherschutzbehörden durch die neuen Regeln mehr Befugnisse erhalten – etwa anonyme Testkäufe oder die Veröffentlichung einer ausdrücklichen Warnung vor einer rechtswidrigen Praxis. Die neuen Vorschriften zielen außerdem darauf ab, Rechtslücken zu schließen, die durch die Unterschiede bei den Verbraucherschutzsystemen in den einzelnen EU-Ländern vorhanden sind. Über ein Warnsystem sollen sich die EU-Länder künftig gegenseitig auf Firmen hinweisen, die im Verdacht stehen Verbraucher zu täuschen oder zu betrügen.

Die nationalen Behörden sollen sich untereinander auch bei Ermittlungen helfen, um zu klären, ob tatsächlich Verstöße vorliegen, ob sie weit verbreitet sind oder die gesamte EU betreffen. „Durch die neuen Vorschriften kann die Einhaltung der Vorschriften leichter überwacht- und grenzüberschreitende Verstöße besser bekämpft werden“, so Liese abschließend. Die Mitgliedstaaten müssen dem Text noch zustimmen. Dies gilt als jedoch als Formsache. 24 Monate später treten die Regeln in Kraft.

Quelle: Dieter Berger – Meschede

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