Gegendarstellung von Reinhard Loos zum Bericht „Neuer Gesellschaftsvertrag für die Krankenhaus gGmbH“

Brilon-Totallokal: Folgende Gegendarstellung auf „brilon-totallokal.de“ verlange ich hiermit gemäß § 56 RStV

brilon-totallokal: In einem – aktuell abrufbaren – Beitrag mit Datum  27.11.2017 unter der Überschrift „Ratsherr Loos trägt ca. 40 Änderungsanträge vor, Unmut darüber in der Sitzung“, abrufbar unter der Internetadresse http://brilon-totallokalde/2017/11/27ratsherr-loos-traegt-muendlich-ca-40-aenderungsantraege-vor-unmut-darueber-in-der-sitzung/, heißt es u.a.:

1. „Ratsherr Loos trägt ca. 40 Änderungsanträge vor“

Diese Darstellung ist unrichtig. Richtig ist, dass ich in der Ratssitzung 24 Änderungsanträge vorgetragen habe. 

2. „… erfolgte eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages.

Dieser lag in einer synoptischen Darstellung (zusammengestellt – nebeneinander gereiht) den Ratsmitgliedern vor.“

3. „Im Übrigen ist für Loos der Fachanwalt Alexander Mielke inkompetent.“

Diese Darstellung ist unrichtig. Richtig ist, dass einige wesentliche Änderungen den Ratsmitgliedern erst einen Tag vor der Ratssitzung getrennt vom Vertragstext per Mail zugesandt wurden und weitere Änderungen entgegenstehend Ausführungen im Standartkommentar zur Gemeindeordnung nicht einmal erwähnt, er dann entweder manipuliert oder ihm die Kompetenz fehlt.

4. „Bis auf einen Änderungsantrag wurden alle anderen durch die CDU- und SPD-Fraktion abgelehnt.“

Diese Darstellung ist unrichtig. Richtig ist, dass vier meiner gestellten Antäge angenommen wurden und sich ein fünfter dadurch erledigte, dass seitens der Stadtverwaltung ein geänderter Formulierungsvorschlag eingebracht wurde.

5. „…, als Reinhard Loos eine „kleine“ redaktionelle Änderung in der Neufassung, durch die Altversion unterschrieben wollte.“

Diese Darstellung ist unrichtig. Richtig ist, dass dem beauftragten Anwalt mehr als ein Dutzend Übertragungsfehler zwischen der tatsächlichen und der angeblichen bisherigen Fassung des Gesellschaftsvertrag unterlaufen sind, darunter mehrere mit Änderungen des Inhalts.

Text: Reinhard Loos

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