Brilon-Totallokal: Folgende Gegendarstellung auf „brilon-totallokal.de“ verlange ich hiermit gemäß § 56 RStV
unter dem Datum vom 09.01.2018 ist auf
„https://brilon-totallokal.de/2018/01/09/gegendarstellung-von-reinhard-loos-zum-bericht-neuer-gesellschaftsvertrag-fuer-die-krankenhaus-ggmbh/“
eine angeblich von mir stammende Gegendarstellung veröffentlicht.
Dieser veröffentlichte Text unterscheidet sich jedoch erheblich vom dem Text, den ich Ihnen am 02.01.2018 übersandt habe.
brilon-totallokal: In einem – aktuell abrufbaren – Beitrag mit Datum 27.11.2017 unter der Überschrift „Ratsherr Loos trägt ca. 40 Änderungsanträge vor, Unmut darüber in der Sitzung“, abrufbar unter der Internetadresse https://brilon-totallokal.de/2017/11/27ratsherr-loos-traegt-muendlich-ca-40-aenderungsantraege-vor-unmut-darueber-in-der-sitzung/, heißt es u.a.:
1. „Ratsherr Loos trägt ca. 40 Änderungsanträge vor.“ Diese Darstellung ist unrichtig. Richtig ist, dass ich in der Ratssitzung 24 Änderungsanträge vorgetragen habe.
2. „… erfolgte eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages. Dieser lag in einer synoptischen Darstellung (zusammengestellt – nebeneinander gereiht) den Ratsmitgliedern vor.“ Diese Darstellung ist unrichtig. Richtig ist, dass einige wesentliche Änderungen den Ratsmitgliedern erst einen Tag vor der Ratssitzung getrennt vom Vertragstext per Mail zugesandt wurden und weitere Änderungen vom beauftragten Anwalt erst mündlich während der Ratssitzung eingebracht wurden.
3. „Im Übrigen ist für Loos der Fachanwalt Alexander Mielke inkompetent.“ Diese Darstellung ist unrichtig. Richtig ist, dass ich in der Ratssitzung erklärt habe, wenn ein Anwalt die seiner Auffassung entgegenstehenden Ausführungen im Standardkommentar zur Gemeindeordnung nicht einmal erwähnt, er dann entweder manipuliert oder ihm die Kompetenz fehlt.
4. „Bis auf einen Änderungsantrag wurden alle anderen durch die CDU- und SPD-Fraktion abgelehnt.“ Diese Darstellung ist unrichtig. Richtig ist, dass vier meiner gestellten Anträge angenommen wurden und sich ein fünfter dadurch erledigte, dass seitens der Stadtverwaltung ein geänderter Formulierungsvorschlag eingebracht wurde.
5. „…, als Reinhard Loos eine ‚kleine‘ redaktionelle Änderung in der Neufassung, durch die Altversion unterschieben wollte.“ Diese Darstellung ist unrichtig. Richtig ist, dass dem beauftragten Anwalt mehr als ein Dutzend Übertragungsfehler zwischen der tatsächlichen und der angeblichen bisherigen Fassung des Gesellschaftsvertrages unterlaufen sind, darunter mehrere mit wesentlicher Änderung des Inhalts.
Text: Reinhard Loos