Brilon-Totallokal: Der größte Teil der antisemitischen Delikte ist weiterhin rechtsextrem motiviert…
brilon-totallokal: In Deutschland existiert nach wie vor ein nicht akzeptables Maß an Antisemitismus. Der größte Teil der antisemitischen Delikte ist weiterhin rechtsextrem motiviert. Wir erleben, dass dazu verstärkt ein arabischstämmiger Antisemitismus tritt, wie jüngst bei antiisraelischen Kundgebungen vor dem Brandenburger Tor, dem wir uns klar und deutlich entgegenstellen – gleichgültig, ob er strafbar ist oder nicht. Wir werden einen durch Zuwanderung erstarkenden Antisemitismus ebenso wenig dulden wie bestehende Formen des Antisemitismus in Deutschland. In diesem Zusammenhang wollen wir das Straf- und Versammlungsrecht prüfen, ob es ausreichende Handhabe gegen das Verbrennen israelischer Fahnen und antisemitische Ausschreitungen im Rahmen von Versammlungen gibt. Auch setzen wir uns für die Einrichtung eines Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung ein, der Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus koordinieren soll.
Deutschland hat wie oben beschrieben eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus. Wir bekräftigen mit diesem Antrag, dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz hat und die uneingeschränkte Akzeptanz jüdischen Lebens in Deutschland auch als ein Maßstab für gelungene Integration gilt. Deshalb fordern wir die Bundesregierung unter anderem dazu auf, einen Antisemitismusbeauftragten einzusetzen, die Antisemitismusprävention auf Bundesebene zu verstetigen sowie das Straf- und Versammlungsrecht auf ausreichende Befugnisse der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden hin zu überprüfen. Zudem soll untersucht werden, ob Integrationskurse die Problematik des Antisemitismus ausreichend vermitteln. Damit greifen wir wesentliche Forderungen auf, die der zweite Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus in seinem Bericht im Frühjahr 2017 erhoben hat.
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
In erster Lesung haben wir in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beraten. Wir setzen das Sondierungsergebnis damit eins zu eins um. Der Familiennachzug bleibt bis zum Inkrafttreten der in den Sondierungen vereinbarten Neuregelung, die bis zum 31. Juli 2018 verabschiedet werden soll, ausgesetzt. Daneben bleibt es beim Familiennachzug zu Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK); denn nicht vergessen werden darf, dass etwa zwei von drei (teil-)anerkannten Flüchtlingen, nämlich rund 500.000 GFK-Flüchtlinge, schon heute einen Anspruch auf Familiennachzug haben.
Quelle: Patrick Sensburg MdB / Wahlkreisbüro – Bild: © CDU/Lena Weber