Das neue Datenschutzrecht – Was Betriebe künftig zu beachten haben

Informationsveranstaltung im Medebacher Rathaus zum aktuellen Thema: Das neue Datenschutzrecht!

brilon-totallokal: Medebach.  Ab dem 25.05.2018 gelten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln, um sicherzustellen, dass überall derselbe Datenschutzstandard besteht. In Deutschland bestehen bereits hohe Anforderungen, dennoch führen die neuen Vorschriften zu zahlreichen formellen Änderungen.

Um allen Unternehmerinnen und Unternehmern einen Überblick über das neue Datenschutzrecht, die damit verbundenen Anforderungen und somit Auswirkungen auf Ihre betrieblichen Abläufe zu geben, laden die Wirtschaftsförderer der Kommunen Winterberg, Hallenberg und Medebach am Mittwoch, 14.03.2018 um 19:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ins Medebacher Rathaus ein.

Herr Florian Schirm von der Firma Greak Oak Datenschutz GmbH & Co.KG aus Niedersfeld steht an diesem Abend als Referent zur Verfügung. Die Informationsveranstaltung wird ca. zwei Stunden zzgl. einer kurzen Pause dauern.

Michael Aufmhof, Wirtschaftsförderer Hansestadt Medebach: „Wir freuen uns, wenn viele Unternehmen, Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende die Gelegenheit nutzen und sich über die wichtigen Änderungen informieren. Gerne bestätigen wir allen auch im Nachgang die Teilnahme an dieser Veranstaltung. Wir freuen uns auf einen informativen Abend.“ Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten können gemäß Art. 83 Abs. 5 DSGVO Strafen in Höhe von bis zum 20 Mio. EUR oder vier Prozent des Weltjahresumsatzes ausgesprochen werden.

Einen kurzen Überblick über das Thema „Datenschutz“ erhalten Sie unter anderem hier: http://ogy.de/datenschutz-info

Anmeldung richten Sie bitte per Mail unter Angabe der Anzahl der Personen an: [email protected].

Quelle: Michael Aufmhof – Touristik-Gesellschaft Medebach mbH

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