Brilon-Totallokal: Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie!
brilon-totallokal: Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich danach, wie lange Sie gearbeitet haben und wie alt Sie sind.
Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtig
- 12 Monate gearbeitet haben, erhalten Sie 6 Monate
- 16 Monate gearbeitet haben, erhalten Sie 8 Monate
- 20 Monate gearbeitet haben, erhalten Sie 10 Monate
- 24 Monate gearbeitet haben, erhalten Sie 12 Monate
lang ALG I – Arbeitslosengeld. Besonderheit für ältere Arbeitslose:
-Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, hat bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 30 Monaten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 15 Monaten.
-Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 18 Monaten, wenn das Arbeitsverhältnis 36 Monate bestand.
-Wer das 58. Lebensjahr vollendet hat, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 24 Monaten, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 48 Monate bestand.
Kurz vor Ihrem 50., 55. oder 58. Geburtstag, sollten Sie prüfen, ob Sie den Antrag nicht erst nach Ihrem Geburtstag stellen. Sie können dann eventuell über einen längeren Zeitraum Arbeitslosengeld beziehen.
Voraussetzung für den Erhalt von Arbeitslosengeld ist, dass der Arbeitslose bei der Agentur für Arbeit seine Arbeitslosigkeit meldet. Ansonsten entfällt für die Zeit der Säumnis das Arbeitslosengeld und das Amt kann zusätzlich eine Sperrzeit von einer Woche verhängen.
Weisen Sie Ihren Sachbearbeiter darauf hin, wenn Sie in den letzten fünf Jahren schon einmal Arbeitslosengeld bekommen und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft haben. Ihr Anspruch kann sich dadurch verlängern.
Siehe auch:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)
https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://muehlenbein.de/wie-lange-gibt-es-arbeitslosengeld/
Rechtsanwalt Josef Mühlenbein + Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen
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