Vortrag zum Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz

Brilon-Totallokal: Infos für Berufstätige, die ihre Angehörigen pflegen

brilon-totallokal: Olsberg. Wer einen Angehörigen pflegt und zusätzlich noch berufstätig ist, hat die Möglichkeit Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen. Über das Gesetz, das mehr Flexibilität und Sicherheit für pflegende Angehörige im Beruf birgt, informiert Pflegemanagerin Nadine Gebauer vom Caritasverband Brilon. Wie lang ist diese Pflegeauszeit möglich? Können Berufstätige der Arbeit fern bleiben oder müssen sie einen gewissen Stundenumfang erbringen? Kann jeder Pflegende es geltend machen? Welcher Arbeitnehmer hat überhaupt Anspruch darauf und wann muss er es dem Arbeitgeber melden? Das sind Fragen, die beantwortet werden. Weitere Themenschwerpunkte sind: kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen, Auszeit für die Begleitung eines nahen Angehörigen im letzten Lebensabschnitt, Zinsloses Darlehen und Pflegeunterstützungsgeld.

Der Vortrag findet am Dienstag, 10.04.2018, um 16.30 Uhr in der Sozialstation Olsberg, Josef Rüther-Straße 1, statt und ist der Ersatztermin für die Veranstaltung, die im Januar aufgrund des Sturms Friederike abgesagt worden war. Weitere Informationen erhalten Sie unter (02961) 9657413.

Quelle: Sandra Wamers, Caritasverband Brilon e.V.

Teilen Sie diesen Bericht mit Ihren Freunden