Brilon-Totallokal: Bearbeitungsstau in den Sommerferien vermeiden
brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis. Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 BAföG beziehen möchten, sollten rechtzeitig den entsprechenden Antrag stellen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Auszubildende, die dringend auf die Leistungen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen. Die Ausbildungsförderung kann bereits beantragt werden, bevor alle dafür erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Eine lückenlose Förderung in einem laufenden Ausbildungsgang ist für den neuen Bewilligungszeitraum möglich, sofern zwei Kalendermonate vor Ablauf ein Folgeantrag mit allen Nachweisen vollständig eingereicht wird.
Die Leistungen für Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG ist vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig.
Weitere Informationen zur Ausbildungsförderung sowie den Antragsformularen erhalten Schüler beim Hochsauerlandkreis, Telefon 0291/94-1321, -1326 und -1327, oder im Internet unter http://www.hochsauerlandkreis.de, Suchbegriff Ausbildungsförderung.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studentenwerken ihres Studienortes. Wenn es um das sogenannte Meister-BAföG geht, können sich Interessierte an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, wenden. Informationen und Antragsunterlagen hierzu sind unter http://www.aufstiegs-bafoeg.de zu finden.
Quelle: Martin Reuther (V.i.S.d.P.), Pressestelle Hochsauerlandkreis