Olsberg: Windkraft sachgerecht steuern!

Brilon-Totallokal: Stadt aktualisiert Artenschutz-Untersuchung

brilon-totallokal: Olsberg. Nächster Schritt, um die Nutzung der Windkraft im Stadtgebiet sachgerecht zu steuern: Die Stadt Olsberg muss die bislang vorliegenden Erkenntnisse aus den Artenschutzuntersuchungen der Vorhabenträger aktualisieren und erweitern, um so eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ zu erhalten. Das wurde in der jüngsten Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen deutlich.

Hintergrund: Im März hatte der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die bisherigen artenschutzfachlichen Untersuchungen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises abzustimmen. Ergebnis: Die früheren Untersuchungen, die zumeist schon drei bis vier Jahre alt sind, seien „aus der nötigen Aktualität herausgewachsen“, so Hubertus Schulte, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung. Ein Problem: Die Analysen berücksichtigen nicht den Artenschutzleitfaden 2017, der um einige so genannte „windsensible Arten“ erweitert worden ist. Zudem weicht der Untersuchungsraum der Artenschutzuntersuchung bei den Anträgen, die Projektierer nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt haben – so genannten „BImSchG-Anträgen“ – zum Teil von den Flächen ab, die in der städtischen Potenzialflächenanalyse betrachtet werden.

Auch Gespräche mit den Fachbüros für Artenschutzuntersuchungen für die Suchräume Antfeld und Mannstein kamen zu dem Fazit, dass die Artenschutzgutachten für die beiden Areale aktualisiert werden müssen. Sobald dies geschehen ist, kann anschließend der Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Energie“ erstellt werden.

Allerdings: Da Artenschutzuntersuchungen stets eine komplette Vegetationsperiode berücksichtigen müssen, könnten sie erst im Januar 2019 starten – und dann bis zum Herbst 2019 andauern. Im Frühjahr 2020, so erwartet Hubertus Schulte, könnte dann der Gutachter seinen Bericht in Fachausschuss und Stadtrat präsentieren. Erst danach kann es einen Entwurf geben, der dann in die so genannte „Offenlegung“ gehe – also in den Verfahrensschritt, in dem Bürgerschaft und Fachbehörden Stellung zu den Planungen nehmen können.

In einem nächsten Schritt soll nun ein Angebot zur Aktualisierung der Artenschutzuntersuchungen eingeholt werden. Eine mögliche Auftragsvergabe könnte dann in den Sitzungen des Ausschusses Planen und Bauen am 6. September sowie des Stadtrates am 13. September beraten und entschieden werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Windkraft-Nutzung finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Olsberg unter www.olsberg.de im Internet.

Quelle: i.A. Jörg Fröhling, Hochsauerlandwasser GmbH

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