Änderungen beim Bildungsscheck NRW

Brilon-totallokal: Mehr Chancen rund um berufliche Weiterbildung

brilon-totallokal: Olsberg/Meschede/Bestwig. Der Bildungsscheck NRW ist ein Angebot, mit dem die nordrhein-westfälische Landesregierung die berufliche Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Seit kurzem gelten für den Bildungsscheck einige Änderungen, die die Förderung einem größeren Personenkreis möglich macht. Darauf weisen die Städte Meschede und Olsberg sowie die Gemeinde Bestwig hin.

Ziel des Bildungsschecks NRW: Die berufliche Weiterbildung soll sowohl den Betrieben wie auch der ganz persönlichen Berufsentwicklung dienen – um auf diese Weise die Fachkräfteentwicklung zu unterstützen. Denn Wissen und Weiterbildung sind der „Treibstoff“ für Erfolg – das gilt für ein Unternehmen genauso wie für den einzelnen Beschäftigten. Insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung sowie den technischen Wandel wird kontinuierliche Weiterbildung immer wichtiger.

Nach wie vor gibt es für den Bildungsscheck NRW zwei Wege: Den betrieblichen sowie den individuellen Zugang. Seit dem Frühjahr ist im so genannten „betrieblichen Bildungsscheck“ die Einkommensgrenze ganz weggefallen; im individuellen Zugang wird sie auf 40.000 Euro – bzw. 80.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) zu versteuerndem Jahreseinkommen angehoben. Ebenfalls neu: Ab sofort können auch Selbstständige wieder den persönlichen Bildungsscheck in Anspruch nehmen. Parallel dazu werden die Schulungsformen, für die der Bildungsscheck genutzt werden kann, erweitert: Er gilt nun ebenso für Inhouse-Seminare und E-Learning-Angebote.

Mit dem Bildungsscheck NRW gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen bis maximal 249 Beschäftigte sowie Selbständige, Beschäftigte und Berufsrückkehrer und -rückkehrerinnen. Wichtig: Das Angebot, für das der Bildungsscheck genutzt werden soll, muss direkt einer beruflichen Weiterbildung dienen. Nicht gefördert werden können dagegen zum Beispiel arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen.

Mit dem Bildungsscheck NRW werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten gefördert – maximal jedoch 500 Euro. Beim betrieblichen Zugang muss die andere – nicht geförderte – Hälfte der Kosten das Unternehmen tragen, beim individuellen Zugang der jeweilige Beschäftigte. Pro Kalenderjahr kann im individuellen Zugang jeder Interessierte einen Bildungsscheck erhalten. In Betrieben können jährlich bis zu zehn Beschäftigte gefördert werden. Wichtig: der Bildungsscheck muss vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt werden.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW gibt es bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) des Hochsauerlandkreises. Ansprechpartnerin dort ist Martina Aberle (Tel. 0291/94-1457; E-Mail [email protected]). Interessierte aus der Stadt Olsberg können sich zusätzlich an Oliver Dülme, Wirtschaftsförderung der Stadt Brilon (Tel. 02961/79699-20; E-Mail [email protected]) wenden.

Quelle: i.A. Jörg Fröhling, Hochsauerlandwasser GmbH

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