Brilon-Totallokal: Schwangere und Mütter von Neugeborenen genießen in unserem Land einen besonderen Schutz
brilon-totallokal: Ziel ist es, eine Balance zu finden zwischen dem Gesundheitsschutz und den individuellen Wünschen der Frau, ihrem Beruf auch in der Schwangerschaft und Stillzeit nachzugehen.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten du diesem Ziel einen Schritt näher gekommen. Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend hat eine neue Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ herausgegeben und informiert ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt. Im Anhang befindet sich der Gesetzestext zum neuen Mutterschutzgesetz, einzelne Vorschriften zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Broschüre ist aktualisiert und berücksichtigt alle Änderungen im Bereich des Mutterschutzes, die mit dem neuen Mutterschutzgesetz 2018 in Kraft getreten sind. Außerdem enthält sie eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen.
Dazu der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese: „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei uns vor Ort bietet der Leitfaden eine gute Übersicht für alle werdenden Mütter und ihre Familien.“
Die Broschüre kann kostenlos beim Büro von MdB Dirk Wiese bestellt werden.
Unter: Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: 030/227 74078, Fax: 030/227 76080, E-Mail: [email protected]
Quelle: Irmgard Sander, Wahlkreissekretärin