Verwaltungsgericht bescheinigt Prof. Dr. Prange rechtswidriges Handeln

Brilon-Totallokal: Mit Befriedigung hat die CDU-Fraktion im Briloner Rat den Beschluss des Verwaltungsgericht Arnsberg in der Sache Prange zur Kenntnis genommen

brilon-totallokal: Das Gericht hat entschieden, dass die auf CDU-Antrag vom Rat erfolgte Abberufung des FDP-Stadtrats Prof. Dr. Alexander Prange aus der Gesellschafterversammlung des Briloner Krankenhauses zu Recht erfolgte. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass dessen Weigerung, die vom Rat beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Gesellschafterversammlung mit umzusetzen, eine „Zuwiderhandlung gegen das gemeindliche Interesse“ darstellte. Das Verwaltungsgericht stellte ausdrücklich klar, daß auch die im Stadtrat überstimmten Minderheiten (Anm: FDP und BBL) die demokratisch mit Mehrheit gefassten Ratsbeschlüsse mit umsetzen müssen. Prof. Dr. Prange und auch das BBL-Mitglied in der Gesellschafterversammlung, Christiane Kretzschmar, hätten jedoch über Monate nichts unversucht gelassen, die Mehrheitsentscheidung des Rates auszuhebeln, erläutert der Vorsitzende der CDU-Fraktion Eberhard Fisch. Das habe die CDU-Fraktion letztlich zum Antrag auf Abberufung des FDP-Stadtrates veranlasst. Frau Kretzschmar hatte ihr Amt bereits selbst niedergelegt.

Die darüber hinausgehende Gerichtsentscheidung, dass die Neubesetzung der frei gewordenen Plätze in der Gesellschafterversammlung vom Rat zu wiederholen sei, ist aus Sicht der CDU eine reine Formalie. Die dann neu entsandten Mitglieder der Gesellschafterversammlung haben die Pflicht, den vom Rat verabschiedeten neuen Gesellschaftsvertrag einstimmig zu beschließen, womit er wirksam wird. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei die aktuell von der BBL gestreute Befürchtung, Entscheidungen würden sich künftig verzögern, weil jetzt der Rat damit zu befassen sei, schlichtweg Unsinn. Die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung hat sich in der Neufassung nicht geändert. Eberhard Fisch betont, dass die Einladungsfrist von vier Wochen künftig erheblich verkürzt werde und damit schnelleres und flexibleres Handeln möglich wird. Das sei eines der Ziele des Rates gewesen.

Die CDU kritisiert ausdrücklich, dass die Verweigerungshaltung von Prof. Dr. Prange die dringend notwendige Reform des Gesellschaftsvertrages über Monate verhindert und der Stadt viel Geld gekostet habe. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass bei Klagen von Ratsmitgliedern diese die Kosten nicht selbst tragen müssen, sondern alle Gerichts- und Anwaltskosten von der Stadt zu tragen sind. Prof. Dr. Prange hatte eine Kanzlei in Münster beauftragt.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Eberhard Fisch stellt darum heraus: „Prof. Dr. Prange hat in rechtswidriger Art und Weise demokratisch zustande gekommene Ratsentscheidungen blockiert. Das Briloner Krankenhaus hat die volle Unterstützung unserer Fraktion und solche politisch motivierten Ränkespiele, wie sie Prof. Dr. Prange hier zum Schaden des Krankenhauses inszeniert hat, wird die CDU auch in Zukunft nicht hinnehmen.“

Quelle: Karin Bange, Stv Fraktionsvorsitzende

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