Brilon-Totallokal: Umgestürzte Bäume
brilon-totallokal: Dazu einige Urteile von Gerichten über entwurzelte Bäume, herabfallende Gebäudeteile und herumfliegende Mülltonnen:
- Erkennt der Grundeigentümer, dass Bäume auf seinem Grund geschwächt sind, so hat er entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
- Bei Sturmgefahr hat er lose Gegenstände wie Mülltonnen entsprechend abzusichern, damit kein Schaden durch umherwirbelnde Gegenstände entstehen kann.
- Nur bei ganz außergewöhnlich schweren Wetterereignissen kann eine Haftung ausgeschlossen sein; wenn also auch solche Maßnahmen nicht ausreichend sind.
Umgestürzte Bäume
Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt zwar keine anlasslosen Vorsorgemaßnahmen (Urteil vom 06.03.2014, Az.: III ZR 352/13). Anlass zur Überprüfung von Bäumen geben aber Umstände wie das Alter, der Zustand, Standort, einseitiges Wachstum, bereits abgebrochene Äste usw. Eingreifen muss der Grundeigentümer, wenn zum Beispiel morsche Äste, Auffälligkeiten an der Rinde, Hohlstellen am Stamm oder beschädigte Wurzeln erkennbar sind. Im Zweifel ist vorab zumindest ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Denn die Beweislage spricht ansonsten zunächst einmal gegen den Grundeigentümer. Entwurzelt der Sturm einen gesunden Baum oder bricht er einen gesunden Ast ab, zählt das zum allgemeinen Lebensrisiko. Ansonsten haftet der Grundeigentümer.
Herabfallende Gebäudeteile
Ziegel und allgemein alle Dachabdeckungen fliegen bei Sturm vom Dach oder Fassadenteile stürzen ab, Ein sog. Anscheinsbeweis spricht dann zunächst einmal dafür, dass dann das Dach nicht genügend gesichert oder kontrolliert wurde, oder allgemein das Gebäude fehlerhaft erbaut oder nicht ausreichend unterhalten wurde (BGH, Urteil v. 23.03.1993, Az.: VI ZR 176/92). Nur bei einem außergewöhnlichen Wetterereignis, bei extremen Wetterlagen, ist die Beweislage für den Grundeigentümer günstiger, denn die ziehen auch Gebäude in einwandfreiem Zustand in Mitleidenschaft. Wer Schadensersatzforderungen wegen herabfallender Gebäudeteile abwehren möchte, kann den Anscheinsbeweis andererseits aber nicht mit einem einfachen Hinweis auf eine Orkanböe entkräften.
Herumfliegende Gegenstände
Selbst große Mülltonnen werden ungesichert bei Sturm zu Geschossen. Der Schädiger muss dann eine ausreichende Sicherung nachweisen, oder er haftet. Liegt eine Sturmwarnung vor, müssen Mülltonnen also ausreichend gesichert werden. Die Sicherung sollte dokumentiert werden; Fotos sind sinnvoll.
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