Brilon-Totallokal: Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie!
brilon-totallokal: Was passiert mit Ihren eingelagerten Autoreifen im Falle eines Feuers oder bei Diebstahl? Lagern Sie besser zu Hause oder beim Reifenhändler?
Reifen zu Hause lagern
Wer genug Platz hat, kann natürlich selbst einlagern. Und wer selbst die Reifen mit Felge wechselt, wird sich meist dafür entscheiden. Vorteil: Sie können selbst spontan ans Werk gehen und brauchen nicht hin und her zu fahren. Nachteil: Die Fachwerkstatt überprüft Reifen und Felgen nicht. Außerdem ist das lagernde Zubehör von Fahrzeugen bei Verlust durch Diebstahl, Brand oder Beschädigung nicht in der Hausratversicherung eingeschlossen. In jedem Fall ist eine sichere Lagerung Voraussetzung für Zahlungen der Hausrat oder der Teilkasko.
Reifen fremd einlagern
Die bequeme Lösung. Meist wird dann noch das eine oder andere am Fahrzeug zu erledigen sein, so dass kein Mehraufwand durch Wartezeiten oder Fahrten entsteht. Auf Felge werden die Reifen nur kurz „umgesteckt“. Ob die Reifen und Felgen allerdings gegen Diebstahl, Brand, Verlust, Beschädigung oder Verwechslung abgesichert sind, sollten Sie sich zusichern lassen.
In jedem Fall sollten Sie den Zustand Ihrer Reifen und Felgen genau dokumentieren
Sie haben immer nur Anspruch auf den sog. Zeitwert. Und die Abwicklung ist kompliziert zunächst über die eigene Fahrzeugversicherung und den Rest bei Fremdeinlagerung über den Betrieb. Also immer aufschreiben: Fabrikat, Modellbezeichnung, Reifengröße, Alter des Reifens, Profiltiefe, Vorschäden, Besonderheiten an Reifen und Felgen. Möglichst Fotos anfertigen.
Rechtsanwalt Mühlenbein + Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen
Copyright © 2018 Kanzlei Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen Brilon. Erstellt von RA Mühlenbein