Jörg Pinke aus Brilon zum Thema: Neue Regelung für Winterreifen ab 2018

Reifenexperte Jörg Pinke, Brilon: Halter und Fahrer büßen ab sofort beide beim Verstoß „Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg!

brilon-totallokal: Der schönste Sommer hat einmal ein Ende. Schnee, Eis und Reifglätte kommen manchmal schneller als man denkt. Wie ist das nochmal mit den Winterreifen? Bei Schnee und Glätte gehören sie natürlich ans Auto. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Wer sich nicht daran hält, gefährdet nicht nur seine Gesundheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, auch für den Geldbeutel drohen teure Konsequenzen – und zwar unter Umständen gleich doppelt. Das besagt eine neue Regelung.

Bußen bei Verstoß gegen Winterreifen-Pflicht

„Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Das ist den meisten soweit bekannt“, erklärt Jörg Pinke, Geschäftsführer und Reifenexperte der Firma Reifen Pinke in Brilon. Doch das ist noch nicht alles: „Behindert man andere – beispielsweise, weil das Auto im Verkehr liegen bleibt – steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sind sogar 100 Euro fällig“, so Jörg Pinke. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben. Es wird also allerhöchste Zeit. Grundsätzlich sollten die Pneus eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben. Ansonsten sollten sie ausgemustert werden.

Motivation für regelmäßigen Reifenwechsel

Was viele nicht wissen: „Neuerdings gilt außerdem: Auch der Halter des Fahrzeugs kassiert einen Flensburg-Punkt und zahlt ein Bußgeld – und zwar gleich 75 Euro. Voraussetzung ist, dass Halter und Fahrer nicht identisch sind“, klärt Jörg Pinke auf. Diese Änderung leitete noch der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt 2017 in die Wege. Unter Umständen wird durch die Neuregelung also gleich zweimal zur Kasse gebeten. Diese Regelung greift zum Beispiel, wenn Eltern als Fahrzeughalter dem Nachwuchs das Auto leihen. Auch bei Mietwagen, Carsharing-Autos und Dienstwagen ist der Fahrer in aller Regel nicht der Halter. Hier hat die Regelung für die Autofahrer durchaus einen Nutzen: Sie motiviert die Betreiber großer Fahrzeugflotten, etwa Verleiher oder Firmen, zum regelmäßigen Reifenwechsel. Denn andernfalls können die Bußgelder beim Halter einen stattlichen Kostenberg anhäufen. Dennoch empfiehlt Reifenexperte Jörg Pinke generell: „Wer nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist, sollte vorher immer die Bereifung prüfen – besonders im Winter. Nicht nur wegen des drohenden Bußgelds, sondern zuallererst wegen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“.

Infobox:

  • Winterreifen sind Pflicht, wenn Schnee, Eis und Reifglätte es erfordern. Im Allgemeinen wird die Winterbereifung empfohlen von Oktober bis Ostern;
  • Die Pneus sollten mindestens eine Profiltiefe von 4 Millimetern haben
  • Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt 60 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg. Behindert man durch Liegenbleiben den Verkehr sind es 80 Euro, gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer sind es sogar 100 Euro Bußgeld;
  • Sind Fahrzeughalter und Fahrer nicht identisch, zahlen ab sofort gleich beide das Bußgeld und bekommen einen Punkt in Flensburg;
  • Weitere Infos zum Reifenwechsel gibt es unter reifen-pinke.de oder unter 02961/96010.

Quelle: Ralf Hermann, Text Zeit / Foto: Fotolia

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