Brilon-Totallokal: Wildunfälle passieren das ganze Jahr über
brilon-totallokal: Im Frühjahr, wenn das Rehwild die reviergrenzen auskämpft, im Herbst bei Drückjagden, im Winter bei Nebel und früh einsetzender Dämmerung.
So vermeiden Sie Unfälle
Nehmen Sie die Warnschilder „Wildwechsel“ ernst. Nicht nur in der Dämmerung langsam fahren, Straßenränder beobachten. Wechselt Wild über die Straße, rechnen Sie immer mit mehreren Stücken! Abblenden, abbremsen, hupen, geradeaus lenken!
Regulieren nach einem Unfall
Warnblinker, Unfallstelle sichern (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 StVO). Verletztes Wild nicht verfolgen! Totes Wild von der Straße ziehen, nicht mitnehmen. Polizei verständigen! Bei Kfz-Schäden eine Bescheinigung für die Teilkaskoversicherung von der Polizei oder dem Revierinhaber ausstellen lassen. Formular dazu siehe https://www.jagdrecht.de/formulare-texte/wildunfallbescheinigung-zur-vorlage-bei-der-kfz-v/
Kosten für Beseitigung des Tierkörpers trägt die Straßenbaubehörde. Weder Jagdpächter noch der Unfallbeteiligte haben die Kosten zu tragen, (Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 7 A 5245/16).
Ihre Teilkaskoversicherung zahlt für Zusammenstoß mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase), auch einem bereits toten Stück (LG Stuttgart, Az.: 5 S 244/06), und je nach Vertrag auch mit anderen Tierarten. Weichen Sie aus und es kommt zum Unfall, zahlt die Versicherung den „Rettungskostenersatz“. wenn Ihre Reaktion unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war. (OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 356/10 – 57).
Rechtsanwalt Mühlenbein + Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen
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