Lebhafte Diskussion zum trockenen Thema

Brilon-Totallokal: So langsam lichtet sich der Nebel rund um das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG)

brilon-totallokal: Es wird immer klarer, welche Anforderungen aufgrund der neuen Gesetzeslage in naher Zukunft an Betroffene, deren Vertreter*innen und die Einrichtungen gestellt werden.

Aktuell folgten mehrere gesetzliche Betreuer*innen einer Einladung nach Winterberg in die Kontakt und Beratungsstelle des Sozialwerks St. Georg. Sebastian Tenbergen, Rechtsanwalt und ausgewiesener Experte für das Bundes-Teilhabe-Gesetz informierte zu den aktuellen Entwicklungen und stand Rede und Antwort zu den Veränderungen. Es folgte ein reger Austausch und kompetente Antworten vom Fachanwalt und Referent für Sozialrecht beim Bundesverband für körper-und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

Quelle: Heikle Will, Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH

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