Der Gelbe Sack bleibt Brilon erhalten
Zur 47. Sitzung des Rates der Stadt Brilon hatte Bürgermeister Dr. Christof Bartsch für Donnerstag den 06. Dezember um 16:00 Uhr in das Bürgerzentrum Kolpinghaus in Brilon eingeladen. Das vorziehen, der sonst um 17:00 Uhr beginnenden Sitzung, war der anschließenden Weihnachtsfeier mit geladenen Gästen geschuldet. Wie immer galt es eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Sie umfasste 18 Punkte in der öffentlichen und drei Punkte in der nicht öffentlichen Sitzung.
Sechs Monate Verzögerung – wozu?
Vor sechs Monaten, im Juli wählte der Rat mehrheitlich Karin Bange (CDU) und Martina Nentwig-Schönewolf (SPD) in die Gesellschafterversammlung des Krankenhauses Maria Hilf gGmbH. Aufgrund eines Einspruchs der FDP hierzu erlangte diese bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg eine einstweilige Anordnung. Danach entsandten die FDP Torsten Klaholz und die BBL Reinhard Loos in die Gesellschafterversammlung. Beide haben, wie ihre Vorgänger, der Weisung des Rates, die durch eine demokratische Entscheidung herbeigeführt worden war, nicht Folge geleistet und den Gesellschaftsvertrag nicht unterzeichnet. Die Ratsfraktion der CDU stellte daraufhin den Antrag die Ratsvertreter Klaholz und Loos aus diesem Gremium abzuberufen. Dieser Antrag betraf letztlich nur noch den BBL Ratsherrn Loos, Torsten Klaholz hatte zwischenzeitlich den Vertrag unterzeichnet, jedoch am Donnerstag seinen Rücktritt aus dem Gremium erklärt. Ratsherr Loos wurde durch Mehrheits Beschluss bei zwei Gegenstimmen der BBL und einer der FDP abberufen.
Torsten Klaholz schlug Karin Bange (CDU) für das Gremium vor, da die FDP keine weiteren Ratsmitglieder hat, die BBL, ebenfalls mit zwei Ratsvertretern, verzichtet auf das Vorschlagsrecht, worauf die SPD Martina Nentwig-Schönwolf vorschlug. Beide vorgeschlagenen wurden in das Gremium entsandt. Aufgrund der Weisungsgebundenheit durch den Rat, der seinerzeit auch die Verkleinerung der Gesellschafterversammlung beschlossen hatte, wird die Dauer in diesem Gremium für beide Damen dort nur einen Sitzungstag dauern. Nach Unterschriftsleistung wird der Rückzug aller bisherigen Ratsmitglieder wirksam und der Aufsichtsrat wird um zwei Sitze verkleinert. Die Gesellschafterversammlung ist auch weiterhin an die Beschlüsse des Rates gebunden.
Dank Brialog Abstimmung bleibt der Gelbe Sack
Neun Monate Wartezeit bringen nicht nur neue Erdenbürger sondern in diesem Fall eine von vielen Bürgern/innen gewünschte Entscheidung. Es geht um die „Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen zur Organisation der Entsorgung von Verpackungsabfällen ab dem Jahre 2020“ Im März 2018 beteiligten sich 245 Bürgerinnen und Bürger der Kernstadt und ihrer Dörfer zu der Frage „Wie soll die Erfassung der Leichtverpackungen (Verkaufsverpackungen) in der Stadt Brilon zukünftig erfolgen?“ 24,49 Prozent votierten für den Gelben Sack und 75,51 Prozent für die Gelbe Tonne. Bei einer zweiten Befragung vom 23. November bis zum 05. Dezember beteiligten sich nunmehr 366 Bürgerinnen und Bürger, dies ist ein Anstieg gegenüber der Erstbefragung um 121 Stimmen bzw. 49,39 Prozent. 53,55 Prozent (196 Stimmen) votierten für den Gelben Sack mit 14 tägiger Leerung und 46,17 Prozent (169 Stimmen) für die Gelbe Tonne bei vierwöchiger Leerung. Das Ergebnis der Erstabstimmung hatte einen positiven Nebeneffekt. Während der Erstbefragungsphase waren 510 MITmachBÜRGER registriert und es ließen sich im Verlauf der Abstimmung 174 neue MITmachBÜRGER registrieren, sodass z. Zt. 684 Bürger registriert sind. Die Argumente, die durch Kommentare ermittelt wurden, zeigten bei den Sackbefürwortern die häufige Forderung nach stabileren und reißfesteren Säcken. Bei den Tonnenbefürwortern überwog die Tatsache, dass es keine Verunreinigungen durch verwehte oder aufgerissene Säcke gibt. Im Anschluss ergab sich eine kleine Diskussion über die Stimmung zu der Thematik. Reinhard Loos schlug die Umstellung auf eine Wertstofftonne vor, mit der im Nachbarkreis Paderborn gute Erfahrung gemacht worden sei. Bürgermeister Dr. Bartsch wies Loos daraufhin, dass es einen Ratsbeschluss gegen die Wertstofftonne gibt und der steht. Eberhard Fisch (CDU) warf Loos vor, das er (Loos) immer wieder gegen Demokratische Regeln verstößt und das nicht nur in diesem Fall. Mit großer Mehrheit stimmte der Rat am 6. Dezember für die Beibehaltung des Gelben Sacks und entsprach damit der Mehrheit die sich an der Umfrage beteiligt hatten.
Stromkonzessionen, Breitbandausbau, Hebesätze 2019
Die derzeitige Stromkonzession läuft 2020 aus und ist daher für die Zeit ab 2021 neu zu vergeben. Hierzu erläuterte Rechtsanwalt Dr. Wolf Templin von der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich Berlin/Köln, die sich auf Stromkezessionsverfahren spezialisiert hat, den Ratsmitgliedern das Prozedere und diverse zu beachtende Vorschriften. Der erste durchzuführende Schritt steht in kürze an und zwar die Bekanntmachung bis Ende Januar 2019 im Bundesanzeiger, das die Stadt Brilon einen auslaufenden Konzessionsvertrag hat. Danach sind diverse Vorgaben zu beachten, z. Bsp. Vorgaben für Wettbewerb und Auswahlentscheidung oder Verbotene bzw. zulässige Nebenleistungen gem. Energierecht. Beachtung von Gleichbehandlung und Transparenz gem. Kartellrecht und Europarecht sowie dem Vergaberecht. Die weiteren Verfahrensschritte wie die Entscheidung über die Auswahlkriterien, Einholung unverbindlicher Angebote mit der Aufforderung zu rügen, Angebotsprüfung und Bietergespräche. Einholung verbindlicher Angebote (hier gilt, wer nicht gerügt hat, kann keinerlei Forderungen zur Abänderung stellen.). Angebotsauswertung und Entscheidungsvorschlag der Verwaltung und anschließend Entscheidung durch den Rat. Danach erfolgen die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und Vorabinformationsschreiben und die Aufforderung zu rügen. Letzter Punkt ist dann die Unterzeichnung der Konzessionsverträge. Das Prozedere hat eine Mindestlaufzeit von 16 Monaten. Im Frühjahr 2019 hat der Rat der Stadt Brilon die Entscheidung über Auswahlkriterien zu treffen. Des Weiteren wird die Verwaltung für den Verfahrensablauf einen Arbeitskreis bilden.
Zu der Thematik Breitbandausbau gab Wirtschaftsförderer Oliver Dülme einen Überblick über die Teilnahme am 6. Call. Der HSK hat am 3. Call erfolgreich teilgenommen mit dem Ergebnis für Brilon das die Orte Nehden, Radlinghausen, Bontkirchen und Teile von Alme sowie alle Schulen und diverse Gewerbegebiete an das Glasfasernetz angeschlossen sind. Der 6. Call ist vermutlich der letzte Aufruf um Mittel aus dem Bundesförderungsprogramm für den Ausbau von weißen Flecken abzurufen. Durch Änderung der Förderungsbedingungen sind nunmehr auch Einzellagen möglich. Jeder Standort, an dem aktuell weniger als 30 Mbit/s als Bandbreite zur Verfügung stehen ist grundsätzlich förderfähig. Auf Brilon bezogen sind 400 Gebäude betroffen, ausgeschlossen sind Gebäude die unbewohnt sind oder in denen keine Arbeitsplätze vorhanden sind. Auf Grund der veränderten Förderbedingungen sind jetzt auch die Ortsteile Esshoff und Rixen förderfähig. Hinzu kommen die Bereiche Kupferschlage, Hinterm Schönschede, Hoppecke Berg, Scharfenberg Waldbruch, Thülen Vogelwiese und in Brilon das Neubaugebiet Nikolaus-Hesse-Straße. Da alle in diesem 6. Call betrachteten Lagen der Standorte diese großen Distanzen zu überwinden haben, wird ein Richtwert von 70.000,00 Euro/km kalkuliert. Je nach Topographie können die Kosten variieren. Eine erste Schätzung durch den Breitbandkoordinator (HSK) ergab Kosten in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Der Anteil der Stadt Brilon wären dann zehn Prozent. Die genauen Kosten können erst ermittelt werden, wenn die Ausschreibung durchgeführt wurde. Da zurzeit und in den Jahren 2019/2020 die Maßnahmen aus dem 3. Call umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen nicht vor 2021/2022 umgesetzt werden. Der Rat beschloss einstimmig die Teilnahme am 6. Call.
Da die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2019 bereits in den ersten Tagen des neuen Jahres gedruckt werden und am 09. Januar verschickt werden sollen, sollte daher aus Gründen der Rechtssicherheit und der Wirtschaftlichkeit zu Beginn des Haushalts- und Steuerjahres 2019 eine rechtsgültige Hebesatzsatzung bestehen, so die Vorlage der Verwaltung. Die Hebesätze sind gegenüber 2018 unverändert und betragen für die Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) 270 v.H., Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 480 v.H. und Gewerbesteuer 434 v.H. Der Rat verabschiedete die neue Hebesatzsatzung einstimmig.
Text: Peter Kasper