Katzen „Kastrationspflicht“

Brilon-Totallokal: Das Ordnungsamt der Stadt Brilon weist nach Beschwerden aus der Bevölkerung auf die Pflicht zur Kastration von Katzen hin

brilon-totallokal: Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Diese Regelungen sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Brilon festgelegt.

Katzenhalter/innen können sich bei Fragen zum Thema an die Mitarbeiter des Briloner Tierheims wenden, die sie gern unterstützen:  Tierschutzverein Brilon e.V., Wülfter Straße 82, 59929 Brilon, Tel. 02961 – 1878. Das Tierheim unterstützt die Katzenkastration mit Hilfe eines Förderprogramms des LANUV.

Quelle: Öffentlichkeitsarbeit Stadt Brilon, Der Bürgermeister, i.A. W. Pack

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