Brilon-Totallokal: Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie!
brilon-totallokal: Auch dieses Jahr werden an Silvester wieder viele bunte Feuerwerkskörper gezündet. Das Feuerwerk ist zwar häufig laut, aber auch nett anzusehen. Es kann aber auch gefährlich und vor allem haftungsträchtig sein, denn jedes Jahr kommen Personen und Gebäude durch Feuerwerkskörper zu Schaden.
Wenn die Silvesterrakete plötzlich auf eine waagerechte Flugbahn wechselt und im Nachbarhaus explodiert oder ein Böller auf dem Autodach landet, stellt sich die Frage, wer für solche Schäden haftet. In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld wegen leichtsinnig und unachtsam gezündeter Böller und/oder wegen abgedrifteter Raketen.
Grundsätzlich muss derjenige für den Schaden aufkommen, der ihn verursacht hat. Hat der Verursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, wird diese regelmäßig den Schaden regulieren vorausgesetzt der Verursacher hat nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die Schadensregulierung wird regelmäßig wegen grober Fahrlässigkeit verneint, wenn sich herausstellt, dass minderjährige Kinder unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern gespielt haben und hierdurch ein Schaden verursacht wurde.
Lässt sich der Schadensverursacher im Nachhinein nicht mehr ausfindig machen, kann bei Schäden an der Wohnungseinrichtung z.B. durch fehlgeleitete Raketen eine bestehende Hausratversicherung des Wohnungseigentümers in Anspruch genommen werden. Für Schäden an Gebäuden selbst wie z.B. an der Fassade oder am Dach tritt die Wohngebäudeversicherung ein. Kommt es zu Schäden an Fahrzeugen tritt dafür die Kfz-Kaskoversicherung ein.
Um die Brandgefahr durch fehlgeleitete Feuerwerkskörper gering zu halten, empfehlen Versicherungen, Fenster und Türen geschlossen zu halten und Fahrzeuge in der Garage oder in ruhigen Seitenstraßen zu parken.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: http://muehlenbein.de/silvesterraketen-wenn-die-funken-fliegen/
Wir wünschen allen Lesern einen guten Start in das Jahr 2019!
Rechtsanwältin Silvia Hoffmann-Benz + Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen www.muehlenbein.de