Brilon-Totallokal: Land fördert „Dritte Orte“ im ländlichen Raum mit 750.000 Euro – auch die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis können sich bewerben
Brilon-totallokal: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Förderprogramm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ aufgelegt. Dadurch sollen konkret die sogenannten „Dritten Orte“ gefördert werden – also Orte der Kultur und Bildung, der Begegnung und der Vernetzung. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Kerkhoff:
„Die „Dritten Orte“ sind vor allem in den ländlicheren Regionen eine wichtige Anlaufstelle zur Begegnung, Vernetzung und zum kulturellen Austausch untereinander. Die Stärkung des vielfältigen kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen ist ein zentrales Anliegen der NRW-Koalition. Mit dem Förderprogramm des Landes sollen diese Initiativen sichtbarer gemacht und zu regionalen Ankerpunkten ausgebaut werden. Das geht nicht ohne eine solide Planung, die das Land in einer ersten Förderphase mit insgesamt 750.000 Euro unterstützt. Dieses Geld ist wichtig, damit die konzeptionelle Weiterentwicklung nicht von den finanziellen Ressourcen der einzelnen Träger abhängt.
Ich freue mich besonders, dass sich in unserer Region Initiativen aus allen Städten und Gemeinden im HSK auf dieses Förderprogramm bewerben können. Dabei können innovative und experimentelle Begegnungsstädten konzeptioniert und ausgebaut werden, die zu einer echten Belebung der ganzen Region führen können. Projektträger werden hierfür von Seiten des Landes beraten, wodurch Synergien entstehen und das kulturelle Potential noch besser genutzt werden kann. Ich hoffe sehr, dass sich Initiativen von diesem besonderen Förderprogramm angesprochen fühlen.“
Hintergrund:
Die NRW-Koalition hat sich schon im Koalitionsvertrag die Unterstützung der „Dritten Orte“ in ländlichen Regionen zur Aufgabe gemacht. Im April 2018 haben die regierungstragenden Fraktionen hierzu einen Antrag ins Plenum eingebracht.
Alle Informationen zur Beantragung der Förderung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen:
Das neue Förderprogramm hat eine Laufzeit von 2019–2023 und fördert kulturelle Einrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft. Die Bewerbungsphase endet am 30. April 2019. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen. Voraussetzung ist die Kooperation mit weiteren Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen, um gemeinsam die Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung eines Dritten Ortes für die Region voranzubringen.
Quelle: Hiltrud Schmidt, Wahlkreisbüro von Matthias Kerkhoff MdL