Beruf und Pflege von Angehörigen besser vereinbaren

Brilon-Totallokal: Telefonaktion der Caritas “HilfeStelle“ zum Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz

brilon-totallokal: Berufstätige Angehörige haben seit dem 1. Januar 2015 mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit, um nahe Angehörige zu pflegen und dabei berufstätig zu bleiben. Die verschiedenen Möglichkeiten dazu regelt das Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz. Um Betroffene und Interessierte über die verschiedenen Möglichkeiten und Ansprüche zu informieren, bietet Jutta Hillebrand-Morgenroth vom Beratungsbüro “HilfeStelle“ des Caritasverbandes Brilon an zwei Terminen die Gelegenheit, sich telefonisch über das Thema zu informieren.

Das Gesetz regelt unter anderem den Anspruch auf eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung und den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, die Auszeit für die Begleitung eines nahen Angehörigen im letzten Lebensabschnitt, oder den Anspruch auf ein zinsloses Darlehen bei Inanspruchnahme von Freistellungen nach dem Gesetz. Interessierte können sich am Mittwoch, 13.03.2019, zwischen 14 und 16 Uhr, sowie am Freitag, 15.03.2019, zwischen 10 und 12 Uhr, unter der Telefonnummer 02961 96 57 25 ihre Fragen zur Vereinbarung von Beruf und Pflege stellen.

Quelle: Sandra Wamers, Caritasverband Brilon e.V.

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