Erneuter Anstieg des Steueraufkommens in Brilon 2018

Brilon-Totallokal: Anstieg um 11,05 Prozent, bei 38.500 Steuererklärungen

brilon-totallokal: Meike Uhle, der Zeit kommissarische Vorsteherin des Finanzamtes Brilon, konnte mit ihren Kollegen Hubert Hüser und Christoph Henke die aus Finanzamts Sicht erfreulichen Zahlen für das Steuerjahr 2018 präsentieren. Bei 38 500 abgegebenen Steuererklärungen ergab sich ein Zuwachs von ca. 47,5 Millionen Euro für das Jahr 2018. Das ist der prozentuale Anstieg wie in der zweiten Überschrift aufgeführt.  Dieser Zuwachs erklärt sich aus dem großen Einzugsgebiet des Finanzamtes Brilon. Es ist Zuständig für die Stadtgebiete Brilon, Marsberg, Medebach, Hallenberg, Olsberg und Winterberg. Darüber hinaus ist es zuständig für den gesamten Hochsauerlandkreis der Steuererklärungen der Land- und Forstwirte.

Unterschiedliche Zuwächse bzw. Abzüge

Bis auf die „übrige Steuern und Nebeneinnahmen (Grunderwerbsteuer, Verspätungszuschläge u. a.) die ein Minus erbrachten in Höher von 35.074.714 Euro = -12,26 %, ist dieses jedoch ein schwächeres Ergebnis als 2017. Das Lohnsteueraufkommen stieg um 6,16 Prozent auf 156.921.359 Euro, das Umsatzsteueraufkommen wuchs um 18,59 Prozent auf 182.500.311 Euro, Die Einkommensteuer steigerte sich um 21,8 Prozent auf 77.957.966 Euro. Den höchsten Zuwachs verzeichnete die Körperschaftssteuer (Unternehmensgewinne, Nachzahlungen u. a.) mit 60,87 Prozent auf 38.655.619 Euro. Das Gesamtaufkommen ist zum zweiten Mal deutlich angestiegen. Es beträgt somit 477.221.307 Euro und ist gegenüber 2017 um 47.497.910 Euro angestiegen. Im Vergleich zu den übrigen NRW-Finanzämtern ist der oben genannte Anstieg von 11,05 Prozent das fast zwei-dreiviertel Fache  der anderen Ämter, die im Durchschnitt bei 4,22 Prozent liegen. Hier macht sich die große Wirtschaftskraft des Raumes, für den das Finanzamt Brilon zuständig ist bemerkbar. Gleichzeitig steigt aber auch die verfügbare Geldmenge in den Haushalten und Firmen und führt somit zum Anstieg der Einkommen- und Körperschaftssteuer.

Gleichstellung, Heimarbeit, Ausbildung und Neueinstellungen

Auf das Finanzamt Brilon bezogen, hat sich die Thematik der Gleichstellung quasi umgedreht. Meike Uhle betonte das gerade der öffentliche Dienst der Vorreiter schlechthin in Fragen der Gleichstellung und des Angebotes an Heimarbeit ist. Derzeit sind bei dem Finanzamt Brilon 132 Mitarbeiter/innen beschäftigt (drei mehr als 2017). 78 Personen sind weiblich und 54 Personen männlich.  Die Teilarbeitsquote beträgt 38 Prozent und ist gegenüber 2017 um vier Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass 11 Mitarbeiter/innen ihre Tätigkeit vom heimischen Schreibtisch aus erledigen. Für die  Zukunft rechnet Frau Uhle mit  einem weiteren Anstieg in diesem Bereich. Diese Zahlen spiegeln den Wandel in der modernen Arbeitswelt wider. Die Finanzverwaltung NRW trägt diesem Umstand durch die Möglichkeit der Heimarbeit sowie den zahleichen verschiedenen Arbeitsmodellen Rechnung.

Zurzeit befinden sich 17 Finanzanwärter/innen und Steueranwärter/innen in der Ausbildung. Weitere sieben Finanzanwärter/innen und zwei Steueranwärter/innen beginnen im September ihr Studium bzw. ihre Ausbildung. Alle die sich derzeit in einer Ausbildung befinden, werden bei Bestehen der jeweiligen Prüfungen in den Finanzamtsdienst übernommen. Für das Ausbildungsjahr 2019 stellt die Finanzverwaltung NRW nochmals mehr Studien- und Ausbildungsplätze zur Verfügung. Für die Ausbildung als Finanzwirtin/Finanzwirt stehen (wie bisher) 485 Plätze zur Verfügung. Für das duale Studium an der Fachhochschule für Finanzen wurden weitere 40 Plätze eingeplant. Mit den nunmehr 971 Studienplätzen stehen somit insgesamt 1456 Ausbildungsplätze in NRW in 2019 zur Verfügung. Für das dreijährige duale Studium, welches seit diesem Jahr neben Schloss Nordkirchen im Münsterland nun auch eine weitere Schulungsstätte in Herford aufweist, müssen Bewerber/innen das Abitur oder die Fachhochschulreife nachweisen Wer sich für das Studium zum „Diplom-Finanzwirt/in“ interessiert, kann die Bewerbung über das Internet unter www.studium-im-finanzamt.deeinreichen. Viele Finanzämter bilden auch zum/r Finanzwirt/in aus. Hierzu sind Bewerbungen unter www.ausbildung-im-finanzamt.demöglich. Voraussetzung hierzu ist die Fachoberschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss.

Das Bewerbungsportal der Finanzverwaltung NRW für den Ausbildungsbeginn 2020 ist in diesem Jahr ab dem 01. April 2019 bis voraussichtlich 31. Dezember 2019 geöffnet. Bewerbungen sind nur unter www.ausbildung-im-finanzamt.demöglich. Allgemeine Informationen zur Ausbildung unter www.finanzverwaltung.nrw.de/de/karriere.

Um den altersbedingten Abgängen zu begegnen, stellt die Finanzverwaltung NRW verstärkt Regierungsbeschäftigte (früher Tarifbeschäftigte, keine Beamte/innen)  ein. Zum Ersten März waren dies 100. Diese wurden hauptsächlich eingesetzt in den Bereichen Umsatzsteuervoranmeldungs-, Lohnsteuerarbeitgeber- und Neuaufnahmestellen. Weitere 100 Regierungsbeschäftigte   werden zum ersten Juli bei den Grundstücksstellen eingestellt, zwei davon beim Finanzamt Brilon. Diese befassen sich mit der in diesem Jahr gerichtlich notwendig gewordenen Neuordnung der Grundsteuer. Diese Neuordnung war durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom zehnten April 2018 notwendig geworden und ist bis zum 31.12.2019 umzusetzen. Hierdurch werden auf jeden Fall für die Erhebung der Grundsteuer, die für die Städte und Gemeinden die wichtigste Einnahmequelle ist, eine Steuer- oder Feststellungserklärung notwendig.

Bürgerbefragung, Einkommenssteuer 2018 und Elster

Wie in der Vergangenheit, arbeitet auch jetzt die Finanzverwaltung NRW daran ihr Serviceangebot  für die Bürger/innen zu verbessern. Um eine  noch höhere Bürgerfreundlichkeit zu erreichen, wird ab dem ersten März 2019 bis zum 29. Februar 2020 erneut eine Bürgerbefragung durchgeführt. Sie wird online  unter www.ich-mach-mit.nrw.dedurchgeführt. Darüber hinaus kann im Empfangsbereich eines jeden Finanzamtes ein dort ausliegender QR-Code gescannt werden.

Ab Anfang März haben die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommenssteuer für das Jahr 2018 begonnen.95 Prozent dieser Steuererklärungen werden innerhalb von zwei bis zu 16 Wochen bearbeitet. Innerhalb von sechs Monaten sind  99 Prozent der Erklärungen erledigt. Die Dauer hängt davon ab, ob Rückfragen erforderlich sind oder Belage beigebracht werden müssen. Neu ist, dass der/die Steuerpflichtige/n Vorhaltepflichtig für die Belege ist. Das heißt, dass diese nicht grundsätzlich vorzulegen sind. Es empfiehlt sich jedoch bei erstmaligen Vorgängen, die Belege einzureichen.

Wer kennt sie nicht, die Elster. Aber es ist nicht der Vogel der diebisch veranlagt ist, sondern die elektronische Steuererklärung. Sie kann zu Hause am Computer erstellt und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet werden. Der Vorteil liegt darin, dass sie nicht mehr von Hand Bogen für Bogen ausfüllen müssen, sondern unter www.elster.dedas Programm „Mein Elster“ zur Verfügung haben. In diesem Programm können sie die elektronische Steuererklärung erstellen und auch die aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen. Weiterhin können sie darüber Einspruch einlegen, Anträge auf Fristverlängerung oder Anpassung der Vorauszahlung stellen. Wer sich unter diesem Programm registriert, erhält ein persönliches ELSTER-Zertifikat, mit dem er einen bequemen, sicheren und papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt hat. Sehr viel zeitsparender ist da noch, dass der Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) zur Verfügung steht. Diese vorausgefüllte Erklärung erspart die nochmalige Ausfüllung der dem Finanzamt bereits vorliegenden Daten. Da die Steuersoftware „ElsterFormular“ letztmalig für die Steuererklärung 2019 zur Verfügung steht, kann bereits jetzt auf „Mein Elster“ gewechselt werden. Im Übrigen reichen bereits 70 Prozent der Abgabepflichtigen beim Finanzamt ihre Steuererklärung elektronisch ein, Tendenz steigend.

Änderungen für das Steuerjahr 2018

Der Grundfreibetrag steigt pro Person auf 9.000 Euro. Die Werbungskosten erhalten eine neue Wertgrenze und zwar 800 Euro. Bis zu diesem Betrag können Anschaffungen für die Arbeit im Jahr der Zahlung in voller Höhe berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen wurde auf 9.000 Euro angehoben. Besondere Hinweise  sind zu beachten. Zahlungen an Kinder können nicht abgesetzt werden, da die Kosten durch das Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgedeckt sind. Der Kinderfreibetrag steigt auf 2.394 Euro/je Elternteil Bei Rentenbeginn 2018 in  der gesetzlichen Rentenversicherung fallen bei Alleinstehenden mit einer Rente von 13.817 Euro keine Steuern an. Bei zusammenveranlagten verdoppelt sich der Betrag. Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen steigt auf 23.712 Euro/Jahr. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag. 86 Prozent werden davon für 2018 als Sonderausgaben anerkannt.

BU.: Die verantwortlichen des Finanzamts Brilon präsentieren zur Jahrespressekonferenz die Zahlen für das Steuerjahr 2018.

v.Li.: Hubert Hüser, Vertreter der kommissarischen Vorsteherin, Meike Uhle, kommissarische Vorsteherin und Christoph Henke, Geschäftsstellenleiter.

Quelle: Peter Kasper

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