Brilon-Totallokal: IHKs in NRW unterstützen bei Unternehmensnachfolgen
brilon-totallokal: Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen haben mit der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) das Sonderprogramm „Wachstum/Nachfolge“ für die gewerbliche Wirtschaft aus Handel, Dienstleistung und Industrie vereinbart. Damit werden Unternehmen unterstützt, sich für die Zukunft aufzustellen und ihre Nachfolge zu regeln.
Bereits die „IHK-Studie zum Nachfolgegeschehen in NRW“ machte deutlich, dass in den nächsten zehn Jahren die Inhaber von zirka 282.000 Unternehmen in NRW in den Ruhestand gehen und Nachfolger suchen. “Viele dieser Unternehmen sind dann zwar übergabereif, aber bei Weitem nicht übernahmefähig“, so IHK-Fachbereichsleiter André Berude. Er geht davon aus, dass etwa drei Viertel der Unternehmen keinen Nachfolger finden werden. Das liege vor allem daran, dass die Unternehmen in der Regel nicht wettbewerbsfähig aufgestellt und aufgrund ihrer geringen Gewinne für potenzielle Nachfolger nicht interessant seien. Sie haben somit nur eine Chance, wenn sie die nächsten Jahre nutzen und den Grundstein für eine Zukunftsfähigkeit und ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit ihres Unternehmens legen.
Mit dem Programm werden zudem gewerbliche Unternehmen in NRW unterstützt, die Zukunftsinvestitionen tätigen möchten.
Viele notwendige Investitionen sind aber nur dann realisierbar, wenn die Finanzierung mit ausreichend Eigenkapital untermauert ist. Und hier setzt das Sonderprogramm an: Das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens wird aufgestockt. Dabei richtet sich die Höhe der Beteiligung nach dem vorhandenen wirtschaftlichen Eigenkapital.
Durch das Sonderprogramm verbessert sich nicht nur die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens, sondern die Kreditfinanzierung wird ergänzt und macht viele Finanzierungen erst möglich.
Anders als bei privaten Beteiligungsgesellschaften hält die KBG als stille Gesellschafterin keine Anteile am Unternehmen und nimmt auch keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung. Der Unternehmer bleibt der alleinige Inhaber und Gesellschafter.
Informationen können bei der IHK Arnsberg unter Telefon: 02931 878-142 angefordert werden.
Quelle: Elisabeth Susewind, Industrie- und Handelskammer Arnsberg



